Ist eine Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?

Hallo,

für wen, bzw. in welchen Fällen sollte man eine Insassen-Unfallversicherung abschliessen (fürs Auto)?

Wie verhält es sich mit dieser Insassen-Versicherung, wenn man bereits Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder ähnliches hat; schließt diese Insassenversicherung bestehende Lücken oder oder ist man gar doppelt versichert?

Inwiefern nützt eine Insassenversicherung mir als Fahrer (bzw. Halter, versicherungsnehmer), bzw. den anderen Beifahrern im Auto? Das gibts doch auch noch Unterschiede, oder?

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine überflüssige Versicherung, weil die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Weitaus besser ist eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt.
Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung überschneidet sich mit der
Kfz-Haftpflicht (bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt diese an verunglückte Insassen), der Krankenversicherung (sie ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten, außerdem zahlt sie ab der siebten Krankheitswoche 72 Wochen lang 80 Prozent des letzten Entgelts
Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall) und der gesetzlichen Renten-/ Unfall-/ Risikolebensversicherung (bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen des Insassen eine Rentenzahlung.)

Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern.

Nur die folgenden Schadenfälle sind ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht wurden;
Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den oft niedrigen Zahlungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer;
bei Unfallverursachung durch einen Fußgänger oder Radfahrer, wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung hat und mangels Vermögen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.

Also: ich habe keine.

Ciao, Wotan

Hallo zusammen,
nur eine kleine Anmerkung

Nur die folgenden Schadenfälle sind ausschließlich durch die
Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein
unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht wurden;

genau da ist vor geraumer Zeit das KFZ-Haftpflichtrecht geändert worden. Der Halter haftet bei Unfällen schon aus der Gefährdungshaftung und nicht nur aus der Verschuldenshaftung. Dies sollte v.a. Kinder im Straßenverkehr schützen. D.h. in Deinem Beispiel, daß die Insassen des KFZ Ansprüche an die KH stellen können. Nur der Fahrer würde nichts bekommen, da er keine Haftpflichtansprüche gegen sich selber stellen kann.

Gruß SnakeShit

Der Halter haftet bei Unfällen schon aus der
Gefährdungshaftung und nicht nur aus der Verschuldenshaftung.
Dies sollte v.a. Kinder im Straßenverkehr schützen. D.h. in
Deinem Beispiel, daß die Insassen des KFZ Ansprüche an die KH
stellen können. Nur der Fahrer würde nichts bekommen, da er
keine Haftpflichtansprüche gegen sich selber stellen kann.

Dann wäre die Unfallversicherung nur noch für den Fahrer nötig?

Dann wäre die Unfallversicherung nur noch für den Fahrer
nötig?

richtig und genau dafür gibt es spezialprodukte:
entweder nach platzssystem den fahrerplatz versichern. (wer das noch anbietet kann ich leider nicht sagen)
oder wie die huk das macht ein pauschalprodukt „fahrerunfallversicherung“ für 20 bzw. 26 eur p.a. (beamter/normaltarif) mit tod 25.000 und invalidität 250.000.
http://www.huk24.de/ratgeber/kfz/index.jsp?id=Fahrer…
m.e. ist eine private unfall aber immer noch die beste variante
gruß snakeshit