Hallo zusammen,
ich hab mir einen Roller angeschafft und bin auch im Besitz aller nötigen urkunden bez.des Fahrzeuges.
da ich ja dazu verpflichtet bin die geforderten urkunden / Bescheinigungen immer bei mir zu haben wenn ich ein Fahrzeug führe stehe ich nun vor folgendem Problem:
wohin mit den papieren beim Roller??? ins Helmfach ?? - da ist es vielleicht nass und schmutzig -
in meiner Jacke? - bei regen bekommen die Papiere da auch etwas ab -
daher möchte ich wissen ob bei einer Verkehrskontrolle eine Kopie der Fahrzeugpapiere VORLÄUFIG ausreichend ist??? denn dann könnte ich die originalen urkunden zu hause aufbewahren wo sie sicher vor Schmutz und Wasser sind.
Es versteht sich von selbst dass die evtl. geführten Kopien auch deutlich sichtbar als solche gekennzeichnet sind.
Die originalen Urkunden könnte ich dann ja selbstverständlich bei der für mich zuständigen Polizeibehörde nachreichen.
Offiziell sind solche Kopien genau gar nichts wert, falls die Polizei sich damit zufrieden gibt, dann nur, weil sie nen guten Tag hat.
Zumeist darfst du aber die Originale später auf der Wache vorzeigen, und oft noch ein paar Euro löhnen.
Ich verstehe aber dein Problem nicht so recht. Man hat doch meistens ausreichend wasserfeste Klamotten dabei, um nicht andauernd bis auf die Knochen nass zu werden. Und wenn es doch mal passiert, macht das den Papieren such nichts aus.
Ich denke nein. Natürlich bin ich kein Jurist. Aber die Kopie zeigt doch nur den Zustand von irgendwann. Was jetzt ist, wird nicht dokumentiert. Aber alles ohne Gewähr.
Möglich auch, du kannst mit Kulanz rechnen.
dass die beamten nen „guten tag“ hätten hoffe ich auch so immer
klar, Regen Sachen sind immer dabei und klitch nass werde ich auch eher selten.
habe nur bei einem früheren roller’s müssen die erfahrung machen dass die dokumente im helmfach unterm sitz komplett durchnässt und aufgeweicht wurden. und somit in einzelteilen in die tonne mussten, und so unglücklichen umständen würde ich gerne vorsorgen.
ok, dass es eine ordnungswidrigkeit ist die dokumente nicht dabei zu haben wusste ich, hab nur gehofft dass es zur ersten überprüfung ausreichen würde.
es sind die Originale mitzuführen.
Davon gibt es offiziell keine Ausnahme.
Wer Kopien vorzeigt, dem kann was Lustiges bühen:
„Ach, Sie haben Kopien dabei? Na, dann gehen wir mal davon aus, dass sie die Originalpapiere bewusst nicht mitführen.“
Und wenn aus einer fahrlässigen Ordungswidrigkeite eine vorsätzliche wird, wird es teurer.
Feuchteschutz macht man übrigens mit Zip-Lock Beuteln.
Ich ziehe es aber vor, ohne Führerschein in der Brieftasche zu fahren.
Genau und dann die ganzen oberschlauen Kommentare von nicht Anwälten oder gar Fachanwälten dazu. Wobei die Autorin Fachanwältin für Strafrecht ist und sicherlich genau weiss was sie da schreibt. ramses90