Ist eine Kündigungsbestätigung rechtsbindend?

Ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen.

Seit dem dem 01.07.09 habe ich einen Vetrag mit einem Internetanbieter. Ich war ziemlich sicher, dass dieser Vetrag nur ein Jahr läuft. Das war für mich ein Kriterium diesen Vetrag überhaupt abzuschließen. Leider habe ich nie irgendwelche Vetragsunterlagen von dem Anbieter bekommen.
Ich habe meinen Vetrag fristgerecht zum 30.06.2010 gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung zum 30.06.2010 erhalten.
Es wurde aber weiterhin abgebucht. Telefonisch wie schriftlich teilte man mir mit, dass mein Vetrag bis zum 30.08.2011 laufe und entschuldigte sich dafür, dass man mir eine Kündigungsbestätigung mit dem falschen Vetragsende geschickt habe.

Jetzt meine Frage:
Kann ich aufgrund der Kündigungsbestätigung dagegen vorgehen oder bringt es nichts?

Ich denke, eine Kündigungsbestätigug muss verlässlich sein. sonst könnte ja jeder daherkommen und so die Verträge einseitig verlängern.
wenn du rechtliche Hilfe brauchst, solltset du dich an eine Verbraucherzentrale wenden.
ich persönlich würde

  • die zahöung einstellen,jede Abbuchung nach dem Kündigungstermin widderufen (Achtung: Schlussrechnung kommt natürlich nach Kündigung, die nicht zurückbuchen)
  • dem Untenhmen den Fall mit der kündigungsbetstätigung nochmals per Einschreiben mitteilen. Gibt die Bestätigung ja nicht aus der Hand, falls du denen die nochmals zusenden sollst, nur als Kopie)
    Welches Unternehmen handelt so? Bitte IMMER namen nennen!

Danke für deine Antwort.

Die Lastschriften habe ich immer widerrufen. Werde der Telekom nun meine Einzugsermächtigung entziehen und denen den Vorfall nochmal erklären.