… Zertifizierungsnummer hat ein Problem?
Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge, welche aber nicht in der Liste des Bundeszentralamtes für Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Hallo,
Ob dies ein" Problem ist",kann ich nicht sagen.
Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber durch seine Auswahl des Anbieters für die Qualität des DV Produktes und dadurch fuer die Absicherung/Sicherheit der angesparten Beiträge bzw die Ablaufleistung bzw Verfügbarkeit und Höhe bei vorzeitiger Kündigung.
Viele Grüße
Armin Bornschlegl
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… Zertifizierungsnummer hat ein Problem?
Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
welche aber nicht in der Liste des Bundeszentralamtes für
Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
hallo,
eine zertifizierungsnummer braucht es nur bei anlagen, die direkt steuerlich gefördert werden (riester oder rürup).
für lv´s oder dv´s oder „normale“ rentenversicherungen reicht eine kopie der police sowie die abrechnung der jährlichen beitragsleistung.
saludos, borito
das sieht vom weiten…
ganz entfernt aus. Für derartige Fragen gibt es Berater, die sowas kompetent, nach Einsicht der Akten, beurteilen können.
Die Versicherungsgesellschaft kann sicherlich auch weiterhelfen.
Es ist nicht Angelegenheit oder Aufgabe des Versicherungsnehmers (hier zudem nur der versicherten Person), im Rahmen einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung eine Überprüfung dahingehend vorzunehmen, ob alle nur möglichen Formalitäten bei Zustandekommen dieses Altersvorsorgebausteins auch erfüllt wurden. Dies obliegt im Übrigen dem Versicherungsunternehmen, das schlußendlich wesentlich von diesem Vertrag partizipiert: es nimmt vom Kunden das Geld entgegen für eine bereits vorbestimmte Laufzeit und braucht eventuell (regelmäßig aber doch) nur einen kleine Teil hiervor irgendwann zurückzuzahlen. Nicht vergessen: es handelt sich um eine Rentenversicherung, in die immer nur einbezahlt wird, bis dann schließlich zum hoffentlich noch gesunden Eintritt der begünstigten Person in die gesetzliche Altersrente lediglich eine Zusatzrente aus diesem Vertrag fließen soll. Die Rente gibt’s aber nur auf Lebenszeit bzw. für die Laufzeit ggf. mitversicherter Garantiezeit. Man setze sich an einen Rechner und schaue sich an, wie sich der Wert der Garantierente aus dem Vertrag verändert, wenn man 5, 10, 15 oder gar 20 Jahre Rentengarantiezeit einstellt. Gar nicht lustig. Diese Werte rechne man dann in jeder beliebigen Kalkulations-Anwendung seines PC einmal kurz durch im Verzinsungstool. Und: Großes Erstaunen! Gar nicht lustig, was die Versicherung einem da in Erwartung bringt. Heutzutage (seit o1.o1.2o12) sogar mit einem Zinsfuß von nur noch 1,75 %; da jubelt das Herz des VersicherungsVorstandes, weil viel reinkommt und wenig nur noch rausgehen muß…
Wer dann noch genauer hinblicken mag, der befasse sich doch einmal mit der klammheimlich eingeführten Änderung des § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (s.u.: www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsge…). Spätestens dann dämmerts. Damit nämlich relariviert sich deine Anfrage auf eine reine Bagatelle. Es gab einmal einen Spielfilm, der Hieß: „die Untersuchung ist abgeschlossen - vergessen Sie alles!“ Treffend übersetzt sollte man hier gewahr sein: „die Besparung ist abzuschließen, doch vergessen Sie die (im Mindesten angemessene) Auszahlung!“
Wenn hier also „nur“ die Frage nach irgendeiner Registriernummer zu Versicherungsvertrag steht, so ist dies für den Versicherten ganz ohne Belang, weil dies wäre eine für den „Laien“ nicht ersichtliche Handlungspflicht (in jedem Falle aber nur) des Versicherungsunternehmens, das dem Gesetze nach hier alle erforderlichen „gewillkürten“ Formalien mit zu erledigen hat. Tut es dies nicht oder nur unvollständig, so haftet es im Schadensfall für Ersatz.
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Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
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Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Einen schönen guten Tag,
nur staatlich geförderte Rentenversicherungen haben eine Zertifizierungsnummer. (Rürup) (Riester die aber ausschließlich eine private Rentenversicherung ist)
Normale Direktversicherungsverträge/ sowie private benötigen keine Zertifizierungsnummern für die Steuer.
Mit freundlichen Grüßen
Vero
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Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
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Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Hallo,
die Zertifizierungsnummern werden für geförderte Renten (Basisrenten und Riesterrenten zugeteilt).
(Sogenannte Schicht 1 Rente = Basisversorgung)
Dazu gehört auch die gesetzliche Rentenversicherung, oder diese ersetzende Adäquate Vorsorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen.
Eine Direktversicherung gehört zur Schicht 2 (Betriebliche Altersvorsorge - BaV)und kann von jedem in DEU. zugelassenem Versicherungsunternehmen angeboten werden. Wobei der AG den Durchführungsweg und die Gesellschaft bestimmen kann.
Der BaV werden keine Zertfizierungsnummern zugeteilt.
Somit stellt das auch kein Problem dar.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
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sorry, damit kenne ich mich nicht aus
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Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Hallo,
BAV muss nicht zertifiziert werden!
Keine Zertifizierung bei Produkten der betrieblichen Altersversorgung
Der Anbieter hat die Zertifizierungsnummer auf der nach § 10a Abs. 5 Satz 1 EStG vom Anleger dem FA vorzulegenden Anbieterbescheinigung anzugeben. Daneben gelten aber auch die nach § 82 Abs. 2 EStG aus dem individuell versteuerten Arbeitslohn des Arbeitslohns geleisteten Zahlungen in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (betriebliche Altersversorgungen) als förderfähige Altersvorsorgebeiträge unter den dort weiter bezeichneten Voraussetzungen. Einer Zertifizierung dieser Anlageprodukte bedarf es nicht, da durch das Betriebliche Altersversorungsgesetz für diese Anlageprodukte bereits ein Qualitätsmindeststandard besteht. Infolgedessen enthalten die in derartigen Fällen zu erteilenden Anbieterbescheinigungen im Feld „Zertifizierungsnummer“ - korrekterweise - keinen Eintrag. Diese Anbieterbescheinigungen sind daher von den Finanzämtern nicht als unvollständig zurückzuweisen. Die OFD Koblenz weist mit Kurzinformation Nr. 038/03 v. 22.05.2003 - S 2222 A darauf hin, dass die Frage, ob ein Vertrag zutreffend zertifiziert wurde, bzw. ob die in § 82 Abs. 2 EStG bezeichneten Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen die dort geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen, nicht in die Prüfungskompetenz der Finanzverwaltung fällt.
Gruss
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
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Hallo,
wenn dein Arbeitgeber die Beiträge zur Versicherung aus den nicht 12 Monatsgehältern also Urlaubs,Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen abführt, dürfte es meiner Ansicht nach keine Probleme geben!
Was ist an deiner Direktversicherung anders als bei den zertifizierten.
Es müssen bestimmte Rahmenvorgaben eingehalten werden. Dies steht alles in der Antragspolice, bitte genau durchlesen. Und dann frag mal deine Gesellschaft, warum Sie keine Nummer hat, wenn diese erforderlich sein sollte!
Gruss Hermann
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Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Hallo zeichevadda
nach § 82 Abs.2 ESTG benötigen Direktversicherungen keine Zertifizierungsnummer, da durch das Betriebliche
Altersversorgungsgesetz für diese Anlageprodukte bereits
ein Qualitätsmindeststandart besteht. Infolge dessen enthalten die in derartigen Fällen zu erteilenden Anbieterbescheinigungen im Feld „Zertifizierungsmummer“
-korrekterweise- keinen Eintrag.Diese Anbieterbescheinigungen sind daher von den Finanzämtern
nicht als unvollständig zurückzuweisen.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
Mandy
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Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
welche aber nicht in der Liste des Bundeszentralamtes für
Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
… Zertifizierungsnummer hat ein Problem?
Ich habe eine Direktversicherung für meine Altersvorsorge,
Nur wenn Sie gleichzeitig, was voelliger Quatsch wäre, auch noch im selben Vertrag die sogen. „Riester-Förderung“ mit einbringen wollten … ansonsten ist die Zertifizierungsnummer nicht gefordert …
welche aber nicht in der Liste des Bundeszentralamtes für
Steuern eine Zertifizierungs-nummer hat. Ist dies ein Problem?
Hallo,
ich glaub nicht, daß das ein Problem ist.
Bei der Steuererklärung kannst Du Direktversicherungen meines Wissens aber nicht angeben.
Viele Grüße
Paola
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