Ist eine 'Limited'-Firma sinnvoll?

Aufgrund einer möglicherweise geplanten Firmengründung wäre zunächst zu klären, ob eine „Limited“ (also die engl. Variante der GmbH) sinnvoll ist… wer kann hierzu Erfahrungswerte wiedergeben bzw. hat Tips, ob dies günstig ist?
Welche Vorteile bietet denn diese Unternehmensform? Und wie würde diese in der Unternehmensberatung bewertet werden?
Herzlichen Dank für Infos!

Hallo!

…klären, ob eine „Limited“ (also die engl. Variante
der GmbH) sinnvoll ist…

Ohne Kenntnis von Geschäftsgegenstand, Risiken, Kapitalbedarf und persönlicher Situation der Gründer läßt sich nichts über eine zweckmäßige Rechtsform sagen.

Nur dies: Mancher glaubt „mit beschränkter Haftung“ für sein Tun nicht einstehen zu müssen. Das ist regelmäßig ein Irrtum. Lieferanten werden nur gegen Vorkasse liefern und jeder Cent von der Bank bedarf der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Andernfalls gibts weder Ware noch Geld und was von dem grundlegenden Irrtum i. d. R. bleibt, sind im Vergleich mit einer Einzelfirma erhöhte Kosten und Verwaltungsaufwand.

Es gibt Fälle mit in der Person des Gründers liegenden Problemen, die eine Gründung in D erschweren und eine Ltd. sinnvoll erscheinen lassen können. Im Normalfall ist es aber eine Schnapsidee.

Gruß
Wolfgang

Es geht bei der Frage vorrangig um das aufzubringende Kapital, dass ja in der dt. Variante, der GmbH also, sehr hoch angesetzt ist.
Wie sieht es hier bei der Ltd. aus?
Und wie sind die Haftungsbedingungen?

Es geht bei der Frage vorrangig um das aufzubringende Kapital,
dass ja in der dt. Variante, der GmbH also, sehr hoch
angesetzt ist.
Wie sieht es hier bei der Ltd. aus?
Und wie sind die Haftungsbedingungen?

Kapitalaufwand ist sehr gering (ca. 500 €). Hinzu kommen aber die Gründungskosten, und die sind nicht unbeträchtlich. Es muß ein „Tatsächlichkeitsnachweis“ erbracht werden, d.h. die Firma muß nicht nur einen Briefkasten in UK haben, sondern auch mindestens telefonisch erreichbar sein. Um steuerlichen Problemen auszuweichen sollte die Firma einen englischen Geschäftsführer haben. All diese Leistungen werden von Firmen erbracht, die sich auf die Gründung einer Ltd. spezialisiert haben und kosten je nach Umfang ca. 2.500 - 7.500 Euro im ersten Jahr. In den Folgejahren ergeben sich weitere Kosten, so daß das Eigenkapital für die Gründung einer GmbH in Höhe von ca. 25.000 Euro bei einer Ltd. innerhalb von ca. 10 Jahren als Kosten „aufgefressen“ wurde. Die Gründungskosten einer GmbH belaufen sich übrigens auch nur auf ca. 2.500 Euro. Haftungsrechtlich ist die Ltd. problematisch, da diese von deutschen Gerichten bisher nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung anerkannt wird, sondern wie eine GbR oder OHG behandelt wird. Da ich selber gerade erst eine GmbH gegründet habe und mich in diesem Zusammenhang auch sehr ausführlich über die Ltd. informiert habe (da mir diese auch zunächst sehr attraktiv erschien) kann ich mittlerweile von dieser Rechtsform eher abraten.

Hoffe, das hat etwas geholfen.

Gruß, Rainer

Gegenfrage
Hallo Augury,

Es geht bei der Frage vorrangig um das aufzubringende Kapital,
dass ja in der dt. Variante, der GmbH also, sehr hoch
angesetzt ist.
Wie sieht es hier bei der Ltd. aus?
Und wie sind die Haftungsbedingungen?

Was versprichst Du Dir von einer Ltd.?

  • mehr Bonität als Haftungskapital ?
    -> professionelle geschäftspartner (Banken, grössere Lieferanten) kennen das Ltd.- Schlupfloch und nehmen Dich persönlichin Haftung
    Gewinn: 0 %
  • Schutz bei Fehltritten ?
    -> bei vielen Sachen bist Du als Person rechtlich greifbar, v.a. wenn Du es selbst verbockst bzw. ein MA es auf deine anweisung verbockt.
    Gewinn: 0 %

Das Thema Ltd. kommt hier im Forum aller 4 Wochen durch. Ein Blick in Archiv (limited bzw. Ltd. suchen sollte einen gesammelte Sachstand zur Diskussion zeigen.

Ciao maxet.

Hallo!

Wie sieht es hier bei der Ltd. aus?
Und wie sind die Haftungsbedingungen?

Zäumen wir den Gaul anders auf: Warum besorgst Du Dir keinen Gewerbeschein für 20 € und legst los? Was soll der Kram mit Haftung? Willst Du aus dem Stand heraus ganze Stadtteile oder AKWs bauen und Dich überfordert die Produzentenhaftung? Im Zweifel haftet übrigens auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit allem, was da ist.

Für Dein Tun bist Du grundsätzlich immer verantwortlich. Wer sich das Lager mit Ware vollpacken läßt, aber vorher weiß, daß er blank ist, begeht Betrug. Geld gibts eh nur gegen persönliche Bürgschaft.

Vielleicht schilderst Du, was Du machen möchtest. Dann läßt sich eher etwas sagen. Für den üblichen Ebayhandel oder PC-Service ist ein Einzelunternehmen i. d. R. die geeignete Rechtsform.

Gruß
Wolfgang

Centros und Inspire Art
Hallo!

Haftungsrechtlich ist die Ltd. problematisch, da diese von
deutschen Gerichten bisher nicht als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung anerkannt wird, sondern wie eine GbR oder
OHG behandelt wird.

Das ist nicht mehr aktuell, siehe EuGH RS C-212/97, Centros sowie EuGH RS C-167/01, Inspire Art. Seit diesen Entscheidungen (die ich aus rechtlicher Sicht im übrigen für falsch halte, aber das ist halt so die Judikatur) ist es möglich, in Großbritannien eine Briefkastenfirma (also satzungsmäßiger Sitz in GB) zu gründen und die Hauptverwaltung sowie die Tätigkeit in Deutschland zu haben und dies nur als „Zweigniederlassung“ unter Berufung auf die sekundäre Niederlassungsfreiheit eintragen zu lassen. Das ist eine legalisierte Rechtsumgehung. Wenn dies auch den IPR Vorschriften der meisten kontinentaleuropäischen Ländern (wie zB Deutschland oder ÖSterreich) widerspricht, so schlägt hier der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts durch, an welchen die nationalen Gerichte gebunden sind.
Deutsche Gerichte müssen daher die LTD voll anerkennen, ohne Ausnahme.

Rechtlich ist es also möglich, eine LTD mit formalem Sitz in GB zu gründen und nur in Deutschland tätig zu sein. Ob das dann betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage.

Gruß
Tom

Da ich selber gerade erst eine GmbH

gegründet habe und mich in diesem Zusammenhang auch sehr
ausführlich über die Ltd. informiert habe (da mir diese auch
zunächst sehr attraktiv erschien) kann ich mittlerweile von
dieser Rechtsform eher abraten.

Hoffe, das hat etwas geholfen.

Gruß, Rainer