Ist eine Lohnsteuerrückzahlung Einkommen iSv EStG?

Wenn man als Selbstständiger 2009 zeitweise auch in einem Arbeitsverhältnis war und die Lohnsteuerrückerstattung daraus dann erst 2010 bekommt (wo dieses Arbeitsverhältnis dann nicht mehr besteht, man also nur noch Selbständiger ist), ist diese Rückerstattung eine Betriebseinnahme bzw. Einkunft nach EStG? Ich glaube nämlich: nein.

Hallo!

Genauso wie die Lohn- bzw. Einkommensteuerzahlung keine Ausgabe ist, ist die Lohn- bzs. Einkommensteuererstattung keine Einnahme. Nachzulesen in §12 Nr. 3 EStG.

Da ist auch kein Unterscheid zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen.

Gruß

derschwede77