Hallo,
Wenn man seit Monaten in einer MAE (1,50€ Job)ist, die bereits einmal verlängert wurde, ist ein Kündigen dieser Maßnhme, von Seiten des Trägers,ohne Grund möglich?
Kann der Träger „das fristgemäße Fertigstellen einer Sache“ davon abhängig machen, diese Maßnahme nicht weiterzuführen?
Vorrausgesetzt es liegen keine anderen außerordentlichen Gründe vor.
lg
li-arne
Hallo
Hallo,
Wenn man seit Monaten in einer MAE (1,50€ Job)ist, die bereits
einmal verlängert wurde, ist ein Kündigen dieser Maßnhme, von
Seiten des Trägers,ohne Grund möglich?
Kann der Träger „das fristgemäße Fertigstellen einer Sache“
davon abhängig machen, diese Maßnahme nicht weiterzuführen?
wenns nix mehr zu tun gibt,was soll er denn sonst machen? Die Leute bezahlt nix machen lassen? Ist auch albern und langweilig
Wallflower
In diesem Fall könnte man das sogar nachvollziehen, aber wenn es weitere Projekte gibt die schon in Planung sind, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund.
Das ganze muß doch auf einer soliden Gesetzlichen Basis stehen und nicht nach Lust und Laune beantragt/genehmigt und wenn die Leistung nicht erbracht wurde oder man von den Leuten die Schn…voll hat wieder geschasst werden.
Gruß
li-arne
Hallo
Eine MAE ist ja kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern eine reine Arbeitsgelegenheit, bei der man für den damit verbundenen Mehraufwand (z.B.Fahrtkosten) entschädigt wird. Man hat keinen Arbeitsvertrag, bekommt keinen Arbeitslohn, hat keinen Anspruch auf Fortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, kein Streikrecht - und eben auch keinen Kündigungsschutz oder dergleichen.
Die Arge führt solche Arbeitsgelegenheiten in der Regel nicht selbst durch, sondern beauftragt damit Dritte und finanziert das Ganze. Das offizielle Ziel ist, die Teilnehmer (wieder) an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen - eine „dauerhafte“ Teilnahme ist dabei nicht vorsehen, weshalb diese Maßnahmen in der Regel ja auch auf 3-6, manchmal 12 Monate befristet sind. Für ALG II-Bezieher besteht aber kein Rechtsanspruch darauf, an einer MAE teilnehmen zu können (außer es wurde in der EGV so festgehalten).
Ob die (weitere) Teilnahme an einer MAE sinnvoll und/oder erforderlich ist, entscheidet letztlich die Arge…genauso wie auch darüber, ob sie diese Maßnahme überhaupt weiter finanzieren oder nicht. Das ist eine Sache zwischen der Arge und dem Träger der Maßnahme…und für den Leistungsbezieher ist auch letztlich nur die Arge „relevant“, weil sie eben die ganze Maßnahme bezahlen…nicht der Träger.
Gruß
Das ist ja alles schön und gut, mir aber bereits bestens bekannt. Darum geht es aber leider überhaupt nicht.
Eine MAE wird verlängert auf weitere 10 Monate, nach 2 Monaten hat der Träger aber beispielsweise keinen Bock mehr auf die Leute die da arbeiten und beschließt für sich, die MAE zu beenden. Die Arge hat die Maßnahme aber logischerweise genehmigt und das ganze auch schon finanziert.
Also noch einmal die Frage:
Kann ein Träger während einer MAE diese Maßnahme ohne weiteres selbst erden? Wir nehmen mal an, es liegen keinerlei Gründe vor.
Gruß
Li-arne
warum sollte er das nicht können?? Das das Projekt „angeblich“ schon von der ARGE finanziert sein soll ist nicht das Problem der 1€ Jobber. Dann sollte sich die Person ebend ne andere Massnahme geben lassen,wenn man unbedingt so scharf drauf ist. Ausserdem stehen einem eigentlich nur 6 Monate zu.
Wallflower
Wie bereits gesagt:
Das ist eine Sache zwischen der Arge und dem Träger der Maßnahme…und für den Leistungsbezieher ist auch letztlich nur die Arge „relevant“, weil sie eben die ganze Maßnahme bezahlen…nicht der Träger.:
Die Arge schließt mit dem Träger Verträge über solche Maßnahmen. Hat die Arge bereits Gelder im Voraus investiert und der Träger wird nunmehr „vetragsbrüchig“ und liefert nicht die vereinbarte Maßnahme- Leistung, wird die Arge ggf. vermutlich entsprechende rechtliche Schritte gegen ihn einleiten und zusehen, dass sie ihr Geld zurückbekommt - oder dass er die Maßnahme wie vereinbart (weiter) ausführt.