Ist eine Mieterhöhung nach einer Instandsetzung/Modernisierung zulässig?

Hallo,
mal ein paar theoretische Fragen:

In einer Wohnung wurde ein altes Badezimmer (ca. 30 Jahre alt) nach Hinweisen des Mieters saniert. Das alte Badezimmer war nicht mehr tragbar: =Fugen die Bröckelten, Rohre undicht, Duschkabine defekt, Schimmelgeruch!

Dem neuen Bad wurde seitens des Vermieters zugestimmt. - Nach jedoch 3 Monaten nach der Maßnahme wird eine Mieterhöhung an den Mieter überstellt!

A) Müsste die Mieterhöhung nicht schon im Zuge der Sanierung angegeben werden und welche Konsequenzen könnte es haben wenn dies nicht der Fall war?

Die Mieterhöhung beträgt 14,85 % und wäre somit unter der 15% Grenze, die wohl allgemein zulässig ist?!

Ferner wird betont dass 11% der Sanierungskosten auch gestellt werden könnten, das wäre eine Erhöhung der Ursprungsmiete um 40 %!
Rein rechtlich, darf der Vermieter wohl beides in Anspruch nehmen?! Aber aus Kulanz würde davon abgesehen werden…

Das Bad war in keinen tragbaren Zustand mehr und Handlungsbedarf war unausweichlich! Jedoch wurde der Mieter erst nach Abschluss über die hohen Kosten ca. 14.500 € informiert.

B) Hätte der Mieter, wenn er die Kosten vorher gekannt hätte, auf eine günstigere Lösung pochen können und müsste der Mieter die Kosten für die Sanierung eines 30 Jahre alten Bads über die Mieterhöhung akzeptieren? (Zumal auch die Badewanne, ebenfalls dauerhaft entfernt wurde.)

Ich denke das Angebot des Vermieters klingt theoretisch fair, zumal noch nie eine Mieterhöhung gestellt wurde und die Miete auch unterhalb des Mietspiegels liegt, jedoch aufgrund der Nähe zur Hauptstraße (Lärm) auch nicht voll auszuschöpfen ist.

C) Wäre das Angebot des Vermieters wirklich fair? …oder stecken dort vielleicht noch Hintergründe die hier nicht offensichtlich erscheinen?

Bitte um eure Kommentare und Meinungen zu diesem Thema - danke!!!

Viele Grüße,
Sven

Bei einer Sanierung nicht, denn diese ist nicht umlegbar, im Gegensatz zur Moderniesierung. Bei einer Modernisierung sind die Reperaturarbeiten von den Gesamtkosten abzuziehen. 555c BGB wurde das nicht eingehalten, kommt 559 b BGB Absatz 2 zum zuge.

Wie Gesagt nur wenn es gelichzeitig Moderniesiert wurde.

Normale Mieterhöhung, oder die durch die von dir Genannte Sanierung / Modernisierung?

Aha, die 15 % waren also unabhängig von der Modernisierung, und Ja die Kosten der Modernisierung können unabhänig der Regulären Erhöhung von 15 bzw 20 % bis zur Örtlichen Vergleichsmiete (aber nicht darüber) zusätzlich umgelegt werden. das ist in 559 und folgende genau erklärt.

Mir Stellt sich nun die Frage, war dass Ganz wirklich eine Modernisierung?
Ist die Mieterhöhung gerechtfertigt?

Wenn beides ja ist es fair, wenn nicht , dann nicht.

entsprechen form und begründung denn den gesetzlichen vorgaben?
http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html
scheint mir nicht so zu sein, sonst würdest du nämlich nicht fragen müssen.