Ist eine Mietkaution Teil der Erbmasse?

Meine Mutter hat in einer Lebenspartnerschaft gelebt. Ihr Lebenspartner ist vor 5 Monaten verstorben. Als seine Erben nun sein Konto auflösen wollten, wurden sie von der Bank auf ein ebenfalls dort existierendes Kautionskonto aufmerksam gemacht, welches auf seinen Namen lautet. Dabei handelt es sich um das Mietkautionskonto für die gemeinsam genutzte Mietwohnung, die nun nach wie vor von meiner Mutter genutzt wird. Diese Kaution wurde von beiden eingezahlt, jedoch hat nur er den Kautionsvertrag unterschrieben. Nun verlangen die Erben von meiner Mutter die Hälfte dieser Kaution, da sie zur Erbmasse gehören würde. Ist diese Forderung rechtens? Danke im Voraus für die Antworten.

Hallo Eklis,
sollte es einen Beleg geben, der nachweist, daß die Mutter das Geld vollständig selbst einbezahlt hat, kann der Anspruch abgewendet werden.

Gibt es derartiges nicht, dürfte der Erbanspruch in Ordnung gehen, im Zweifelsfall kann Rücksprache mit dem Nachlaßgericht gehalten werden, das den Fall im Detail kennen dürfte.

Ohne Beleg und bei hälftiger Einzahlung dürfte gegen die Auszahlung nichts einzuwenden sein.

Wenn nur der Einzahler unterschrieben hat könnte im Zweifelsfall auch der gesamte Betrag durch die Erben beansprucht werden können.

Es hört sich nach einer fairen Vereinbarung an.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Danke für die schnelle Antwort.