Ist eine Mietvertragskündigung eine Vertragsänderung

Hallo!

Ich bin aus München nach Österreich gezogen und habe deshalb mit meinem Mitbewohner die Wohnung gekündigt, wobei er mit einer neuen Mitbewohnerin einen neuen Mietvertrag (für die selbe Wohnung) unterschrieben hat. In unserem Mietvertrag stand eine Klausel: „Für jede vom Mieter gewünschte Änderung dieses Mietvertrags wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 75€ berechnet.“
Nun stelle ich mir die Frage warum ich bei einer Kündigung 75€ zahlen soll, wenn es sich dabei meines Erachtens um keine Änderung handelt. Was sagt Ihr?

mfg,

Hi…
du hast völlig recht… diese Klausel ist überhaupt nicht rechtens. Weder das du die zahlst noch das irgendjemend überhaupt ws zu zahlen hat. Einen Vertrag zu Kündigen gehört zu einer freien Willenserklärung eines jeden einzelnen. Ich rate dir dringend den Weg zu einem Anwalt, da diese Klausel einfach sittenwiedrig ist. Dabei solltest du dich nicht von dem geringen Betrag ablenken lassen, denn der Ausgang des Prozesses den du zu 100% gewinnen wirst hat exemplarischen Karakter. Auch wenn du ein Zeitvertrag hattest der bis dato noch nicht erfüllt war.

Gruß Peter

Hallo, das jemand 75,- € für eine Vertragsänderung verlangt, ist mir zwar neu. In Deinem Fall ist es, wenn ich Dich richtig verstanden habe, keine Änderung, sondern eine ganz normale Kündigung. Da kann es wohl nicht richtig sein, dass sie Geld zahlen sollen.
Gruß Fred

ob 75,-€ überhaupt gerechtfertigt sind weis ich nicht

no chance, lass dich ruhig verklagen