Sind unter Vereinsorgan nur handelnde Personen zu verstehen oder auch eine Mitgliederzeitschrift, die u.a. über Beschlüsse des Organs „Vorstand“ oder des Organs „Mitgliederversammlung“ berichtet? Wenn aber bei manchen Vereinen eine Mitgliederzeitschrift als „Offizielles Organ des Vereins“ bezeichnet wird, ist das dann rechtlich irreführend?
Hallo!
Im Brett „Deutsche Sprache“ wäre das vielleicht doch besser aufgehoben. Dass ein paar zusammengeheftete Blätter im Verein keine Rechte und Pflichten übertragen bekommen können, dürfte klar sein.