Hallo!
Ist eine Mittagsruhe an Werktagen zwischen 13 Uhr und 15 Uhr (keine Waschmaschine, kein lautes Saugen der Wohnung usw.) noch üblich, oder wurde das inzwischen abgeschafft?
Viele Grüße
Maternus
Hallo!
Ist eine Mittagsruhe an Werktagen zwischen 13 Uhr und 15 Uhr (keine Waschmaschine, kein lautes Saugen der Wohnung usw.) noch üblich, oder wurde das inzwischen abgeschafft?
Viele Grüße
Maternus
Hallo!
Ist eine Mittagsruhe an Werktagen zwischen 13 Uhr und 15 Uhr
(keine Waschmaschine, kein lautes Saugen der Wohnung usw.)
noch üblich, oder wurde das inzwischen abgeschafft?
Besonders geschützt ist die Nachtruhe die in den Bundesländern durch das jeweilige Landesimmisionsschutzgesetz geregelt wird.
Weitere Ruhezeiten können bei Miethäusern/-wohnungen in der Hausordnung festgelegt werden die Bestandteil des Mietvertrages ist, und somit eingehalten werden müssen. (Gilt nicht für gewerblich durchzuführende Tätigkeiten zB Baulärm)
Aber Tätigkeiten wie Staubsaugen oder Waschmaschine laufen lassen gehören meines Wissen nach nicht zu den Arbeiten, die man in der Mittagsruhe nicht ausüben darf.
Gruß
Maja
Hallo Maja!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß
Maternus
Üblich ja, aber gesetzlich nur noch in den seltesten Fällen. Es gilt bei Gemeinderecht und im Mietvertrag wenn es darin aufgeführt wurde.
Im Gemeinderecht ist es meist abgeschaft.
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