Ist eine Mündliche Vereinbarung Gesetzlich geregelt?

Guten Tag,

ich habe hier im Forum rumgeguckt und leider nichts gefunden:frowning: ich wollte wissen ob es Gesetzlich im BGB geregelt ist eine Mündliche Vereinbarung nachzu weisen im §. Was man da für voraussetzung braucht z. B. Zeugen etc.

Hallo,
da im § 145 ff BGB keine weiteren einschränkungen genannt sind, wird sowohl ein mündlicher wie auchs chriftlicher Vertrag rechtswirksam. Allerdings ist für eine Beweisführung im Streitfall ein Zeuge ratsam, da bei einem mündlichen Vertrag sonst nur Aussage gegen Aussage steht - da wird man u.U. schlechte Karten haben, vor Gericht seinen Anspruch „durch zu bekommen“.

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Danke für die schnelle Antwort. Also in meinem Fall geht es um einen leichten „Unfall“ da ist nichts passiert nur ein kleiner riss bei der Hauptlichtleuchte. Ich habe aber gesagt das ich das bezahle nun kommt Sie mit einer Inspektion, Mietwagen etc. das war nicht abgemacht ich habe Ihr gesagt Sie kann machen was Sie will ich bezahle nur die Lampe bzw. die Hauptlichtleute. Ich rechne mit 120-140 € bei Ihrem schreiben sind es über 300 € ich weiß das ich in recht bin aber wollte nur mal wissen ob es rechtskräftig ist so eine mündliche vereinbarung ich habe auch einen Zeugen der mit dabei war.

Hallo,

bei Unfällen mit einem Kfz ist das immer so eine Sache, der „oberflächliche“ Schaden kann oft „drunter liegende“ verbergen, so es immer ratsam ist eine Fachkraft (Sachverständiger oder Kfz-Meister) einmal einen Blick darauf wirft.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Unfallgegnerin mit deiner Aussage so einverstanden war oder ob sie gar nichts gesagt hat bzw. dagegen gesprochen hat. Nur wenn sie ausdrücklich gesagt hat, dass sie die Rückleuchte ersetzt bekommen will, wirst Du eine reelle Chance haben (mit Zeugen) - ansonsten musst du halt die Haftpflicht oder Privathaftpflicht in Anspruch nehmen.

Also ich hab Ihr gesagt das ich nur die Lampe bezahle, weil ich 10 min rumgeguckt habe sogar die Sorßstange etc. Sie meinte nur die lässt es prüfen falls was ist ich habe Ihr nochmals gesagt das ich nur die KOsten der Lampe ersetzen werde mehr nicht. Sie hat keine Antwort gegeben nur Adresse aufgeschrieben und das wars. Keine Antwort ist in diesem Fall auch eine Antwort. Nähmlich ja:smiley:

Das ist deine Interpretation. Sie hat jedoch gesagt, das sie es prüfen lassen wird und mit dieser „Ansage“ wirst du aus dieser Nummer nicht so einfach herauskommen. Ob nun wirklich ein Mietwagen notwendig war ist an Hand der „kleinen Reparatur“ zweifelhaft, auch sollte man sich die Inspektion genauer ansehen, ob hier wirklich nur der Schaden „inspiziert“ wurde oder gleich einmal das komplette Auto, dann sind diese Kosten nur anteilig von dir zu tragen. Letztlich wird es sicherlich auf einen Vergleich hinauslaufen, bei dem man sich m.E. bei 50 zu 50 treffen wird (evtl. 60 zu 40 gegen dich wegen der Material-, Repapratur- und Inspektionskosten. Das ist Verhandlungssache).

Aber rechtlich gesehen muss ich die 60 % Maximal bezahlen da kann man dann nichts mehr machen. Und ein Mietwagen war sicherlich unötig das bezahle ich nicht. Naja dann bedanke ich mich nochmals bei dir:smile: