Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,
Ich hatte eine unruhige und schwer nachdenkliche Nacht.
Vor ca. einem Jahr fragten wir die direkt angrenzende Nachbarin, ob sie uns informieren würde, wenn ihr Grundstück zum Verkauf steht. Da unser Grundstück sehr klein ist und die gesamte Familie gern zusammen bleiben möchte, wollten wir uns auch platzmäßig vergrößern. Unter Zeugen sagte sie uns diesem zu, sie erwähnte gleich, dass noch ein Interesent da sei, es jedoch eine preisliche Entscheidung sei. Nun stand das Objekt zum Verkauf, doch informiert oder gar gefragt wurden wir nicht. Wir wollten dieses auch weit über den Kaufpreis kaufen, ich schlug deswegen gar einen anderen Kauf aus.
Gestern hatte ich sodann eine unerfreuliche Begegnung mit dem neuen Käufer. Der Zorn steigt in mir auf.
Nun meine Frage: Ist es nicht eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen, dass wir wenigstens gefragt werden? Kann ich da noch was tun? Kann man gegen sowas vorgehen.
Ich würde mich über eure Antworten freuen.
Ich wünsche euch einen tollen Tag.
Hallo,
es gibt zwar sog. Handschlaggeschäfte, aber gerade beim Immobilienverkauf gilt: Erst wenn beim Notar alle Unterschriften geleistet sind und der Grundbucheintrag da ist, gehört einem das Objekt.
Die mündliche Zusage/vereinbarung hat nix zu bedeuten. Das ist schade, aber Pech. Vielleicht hat er’s vergessen? Oder hatte Ärger mit euch? Oder der andere war netter oder hatte mehr Geld?
Da kannste nix machen.
Haelge
Hi,
wie unten schon geschrieben, ohne einen notariellen Vertrag geht bei Grundstücksgeschäften nichts.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, sich ein Vorkaufsrecht einräumen zu lassen, natürlich nur, wenn auch der Verkäufer mitgespielt hätte.
Aber auch dies wäre nur mit Notarvertrag und Eintrag ins Grundbuch bindend gewesen.
Gruß
Tina
neuen Käufer. Der Zorn steigt in mir auf.
… weil Du FAQ 1129 nicht beachtet hast ?
Nun meine Frage: Ist es nicht eine mündliche Vereinbarung
unter Zeugen, dass wir wenigstens gefragt werden?
Oben schreibst Du etwas von „informiert werden“, jetzt willst Du gefragt werden.
Kann ich da noch was tun? Kann man gegen sowas vorgehen.
Der Verkäufer kann verkaufen, an wen er will. Er darf auch seine Meinung ändern, solange es keinen beurkundeten Kaufvertrag gibt.
Unter Geschäftsleuten ja,aber Grundstücksgeschäfte sind nicht ohne Grund an Formerfordernisse gebunden.Damit sollen zum B.
Weinseelige Geschäfte
verhindert werden.