Hallo,
beim Lesen eines Artikels (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,7155…) hat sich mir eine steuerliche Frage aufgedrängt:
Angenommen ein produzierendes Unternehmen leistet zur Begleichung einer Schuld in Form von selbstproduzierten Naturalien, beispielsweise liefert es Wein als Dividende auf einen Genußschein (wie im Artikel). Oder womöglich zahlt es so die Dividende auf eine Aktie, eine Zinszahlung auf eine Anleihe. Vielleicht schließt es bei mangelnder Liquidität mit einem Gläubiger den Vergleich, in Naturalien zahlen zu dürfen.
Sind diese Transaktionen umsatzsteuerpflichtig? Und wenn das Unternehmen nicht mit dem operativ produziertem Gut, sondern mit z.B. mit einer überzähligen Maschine „zahlt“, ist das ebenfalls umsatzsteuerpflichtig?
Viele Grüße,
Sebastian