Ist eine online-buchung verbindlich?

Ich habe im Auftrag meiner Firma, die auch einen Firmensitz im Ausland hat, in einer Gaststätte in D ein Firmenessen sowie entsprechende Übernachtungen für alle Angestellten reservieren lassen. Nun haben wir einen personellen und finanziellen Engpaß und mußten die Veranstaltung stornieren.
Der Gasthof verlangt nun 80% der Kosten der Veranstaltung als Storno-Gebühr, weil er angeblich 3 Wochen vor Termin nicht mehr umdisponieren kann und nicht anderweitig die Plätze und Veranstaltung vergeben kann.

Meine Fragen sind nun folgende: Ich habe nur eine Buchungsbestätigung der Gaststätte per Fax, selber habe ich nichts unterschrieben, lediglich eine e-mail an die Gaststätte geschrieben, in der ich schrieb „Hiermit buche ich im Auftrag der Firma xyz das folgende Anrrangement:…“

Keine Unterschrift, kein Wort von „verbindlich“.

Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, mit weniger - am besten natürlich ganz ohne Kosten - da wieder raus zu kommen?

Bin für jeden Rat dankbar!!

Ich habe im Auftrag meiner Firma, die auch einen

Firmensitz im

Ausland hat, in einer Gaststätte in D ein Firmenessen

sowie

entsprechende Übernachtungen für alle Angestellten

reservieren

lassen. Nun haben wir einen personellen und

finanziellen

Engpaß und mußten die Veranstaltung stornieren.
Der Gasthof verlangt nun 80% der Kosten der

Veranstaltung als

Storno-Gebühr, weil er angeblich 3 Wochen vor Termin

nicht

mehr umdisponieren kann und nicht anderweitig die

Plätze und

Veranstaltung vergeben kann.

Meine Fragen sind nun folgende: Ich habe nur eine
Buchungsbestätigung der Gaststätte per Fax, selber habe

ich

nichts unterschrieben, lediglich eine e-mail an die

Gaststätte

geschrieben, in der ich schrieb "Hiermit buche ich im

Auftrag

der Firma xyz das folgende Anrrangement:…"

Keine Unterschrift, kein Wort von „verbindlich“.

Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, mit weniger - am

besten

natürlich ganz ohne Kosten - da wieder raus zu kommen?

Bin für jeden Rat dankbar!!

Hallo Kleeblattmum,

eine Buchung ob schriftlich, mündlich oder telefonisch
ist rechtlich bindent! Dazu bedarf es keiner
Unterschrift zumal Du ja die Reservierung per Email an
die Gaststätte geschickt hast.
Andererseits und das dürfte für Dich von größerem
Interesse sein, wurden Dir vor Deiner Reservierung die
AGB`S der Gaststätte mitgeteilt bzw. auf irgendeine Art
darauf hingewiesen? Wenn nicht hast Du recht gute
Chancen mit einer Bearbeitungsgebühr aus der Sache
heraus zu kommen, wobei wir hier keine Rechtsberatung
stattfinden lassen, sondern lediglich von unserem
Kenntnisstand ausgehen können!
Im Zweifelsfall würde ich dann einen Anwalt mit der
Sache beauftragen, sofern, und das solltest Du zu aller
Erst versuchen, sich keine vernünftige Einigung mit dem
Betreiber treffen lässt.

Wir wollen aber auch nicht verschweigen, das 80%
Stornokosten anfallen (können) wenn Du das bei bzw. vor
der Reservierung schlicht weg übersehen hast.

Wir empfehlen mit dem Anbieter zu sprechen, ihm die
Sache dar zu legen und ihm einen Betrag x an zu bieten.
Um aber nochmals auf die AGB`S zurück zu kommen, war Dir
das nicht bekannt das im Falle einer Stornierung Kosten
in Höhe X anfallen, dann würden wir diese Kosten auch
nicht bezahlen.

So, wir hoffen Dir hiermit geholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Michael Frisch
www.stornopool.de
www.auf-die-koffer.de

Hallo Stornopool,

Danke für deine überaus hilfreiche Antwort!

Die AGBs habe ich vor Reservierung nicht gesehen, sie waren lediglich auf Seite 2 der Faxbestätigung der Gatsstätte, die ich aber erst NACH der Reservierung erhalten habe.
was genau bedeutte das rechtlich, wenn ich die AGBs nicht vorher kannte bzw mir auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort nie die Kosten für eine Stornierung mitgeteilt wurden? Genau das ist nämlich hier der Fall…

Ich freue mich über weitere Hilfe und sage schon mal im Voraus Herzlichen Dank!!!

Hej kleeblattnun,

Du hast mit Deiner E-Mail ein Angebot „im Namen der Fa. XYZ“, also als deren Stellvertreter abgegeben. Die Buchungsbestätigung des Hotels stellt die Annahme des Vertragsangebots dar. Formvorschriften aufgrund derer die Erklärung schriftlich hätten abgegeben werden müssen, greifen hier nicht ein, so dass selbst eine mündliche Vereinbarung schon den Vertragsschluss herbeigeführt hätte.
Das Unternehmen, für das Du das Hotel gebucht hast, ist an Dein Angebot gebunden. Ein Widerruf kommt hier nicht in Betracht. Grundsätzlich kann man jede Willenserklärung, also auch ein Vertragsangebot anfechten. Die Folge wäre, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig angesehen werden würde, aus ihm also keine Rechte und Pflichten entstanden wären. hier fehlt aber einer der im Gesetz verlangten Anfechtungsgründe. Als letzte Möglichkeit bleibt ein Rücktritt vom Vertragsschluss. Aber ich fürchte, dass es selbst dafür eher schlecht aussieht. Steht in der Buchungsbestätigung oder den AGB des Hotels etwas von Rücktritt bzw. Stornierung von Buchungen? Und unter welchen Bedingungen wäre sie möglich?
Für ein gesetzliches Rücktrittsrecht sehe ich hier keine Chance.

Sollte kein Rücktrittsrecht bestehen, ist die Stornierung eine Kullanz-Angelegenheit. Es ist in der Branche durchaus üblich, je näher die Stornierung am gebuchten Termin liegt immer höhere Anteile des Preises zu berechnen, weil die Möglichkeit einer anderweitigen Vergabe der Zimmer immer schwieriger wird.
Ob 80 % in Deinem Fall angemessen sind, kann ich leider nicht sagen. Da könnte sich – je nach Höhe der Summe – der Gang zu einem Anwalt lohnen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer. Ich sehe momentan keine Möglichkeit, ganz ohne Kosten aus der Sache rauszukommen.

Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen?

VLG DeHoss

Das glaube ich kaum. Heututage ist meines Wissens auch eine Faxbuchung bindend. Allerdings muss in den AGB´s
auf die Stornierungsgebühr hingewiesen werden.

Hallo Stornopool,

Danke für deine überaus hilfreiche Antwort!

Die AGBs habe ich vor Reservierung nicht gesehen, sie

waren

lediglich auf Seite 2 der Faxbestätigung der

Gatsstätte, die

ich aber erst NACH der Reservierung erhalten habe.
was genau bedeutte das rechtlich, wenn ich die AGBs

nicht

vorher kannte bzw mir auch in einem persönlichen

Gespräch vor

Ort nie die Kosten für eine Stornierung mitgeteilt

wurden?

Genau das ist nämlich hier der Fall…

Ich freue mich über weitere Hilfe und sage schon mal im

Voraus

Herzlichen Dank!!!

Hallo kleeblattbaum,

AGBS sind Bestandteil jedes Vertrages. Diese AGBS gilt
es auch entsprechend zu akzeptieren oder eben auch
nicht. Daher müßen diese vor Vertragsabschluß dem
Vertragspartner bekannt sein.
Beispiel:
Wenn Du heute einen Vertrag, ganz gleich welcher Art
(Nutzung, Kauf oder Mietvertrag etc.) abschließt und die
AGBS auf ganz normale Art und Weise akzeptierts, diese AGBS dann aber nachträglich geändert werden so muß man
Dich von dieser Änderung in Kenntnis setzen. Unterlässt
der Anbieter Dir gegenüber dies, bist Du auch nicht
daran gebunden!

Soll einfach heißen:
Vor der Reservierung, ganz egal ob nun schriflich oder
mündlich, hätte man Dich über die AGB`S in Kenntnis
setzen müßen.
Wie bereits erwähnt, im Zweifelsfall einen Anwalt
beauftragen bzw. sich mit dem Anbieter einigen.

Mfg
Stornopool

Übrigens: Mit uns kann man jetzt auch die schönsten
Wochen im Jahr planen. Unter www.auf-die-koffer.de
vergleichen wir alle Anbieter. Einfach mal ausprobieren.

Hallo Kleeblattmum,

leider kann ich Dir zu einem per Fax beauftragten Arragement keine Auskunft geben. Ich weiß das Stornogebühren bezahlt werden müssen, nur über die Höhe kann ich nichts sagen.

Gruss Kem

Sie sollten auf jedenfall einen Anwalt kontaktieren da Sie nicht so einfach aus der Sache herauskommen werden und leider einen Teil bezahlen müssen der in den AGB`s festgehalten ist
Ich habe im Auftrag meiner Firma, die auch einen Firmensitz im
Ausland hat, in einer Gaststätte in D ein Firmenessen sowie
entsprechende Übernachtungen für alle Angestellten reservieren
lassen. Nun haben wir einen personellen und finanziellen
Engpaß und mußten die Veranstaltung stornieren.
Der Gasthof verlangt nun 80% der Kosten der Veranstaltung als
Storno-Gebühr, weil er angeblich 3 Wochen vor Termin nicht
mehr umdisponieren kann und nicht anderweitig die Plätze und
Veranstaltung vergeben kann.

Meine Fragen sind nun folgende: Ich habe nur eine
Buchungsbestätigung der Gaststätte per Fax, selber habe ich
nichts unterschrieben, lediglich eine e-mail an die Gaststätte
geschrieben, in der ich schrieb „Hiermit buche ich im Auftrag
der Firma xyz das folgende Anrrangement:…“

Keine Unterschrift, kein Wort von „verbindlich“.

Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, mit weniger - am besten
natürlich ganz ohne Kosten - da wieder raus zu kommen?

Bin für jeden Rat dankbar!!

Sorry, aber ich war hier länger nicht mehr drin, -wahrscheinlich ist diese Frage anderweitig oder durch zwischenzeitliche Erfahrung beantwortet (-für die Fristen von Stornierungen und sonstige Bestellungen niemals blind dem Anbieter vertrauen, sondern zuerst das ganze Kleingedruckte studieren, bevor man den geringsten Finger krumm macht!)