Ich habe im Auftrag meiner Firma, die auch einen
Firmensitz im
Ausland hat, in einer Gaststätte in D ein Firmenessen
sowie
entsprechende Übernachtungen für alle Angestellten
reservieren
lassen. Nun haben wir einen personellen und
finanziellen
Engpaß und mußten die Veranstaltung stornieren.
Der Gasthof verlangt nun 80% der Kosten der
Veranstaltung als
Storno-Gebühr, weil er angeblich 3 Wochen vor Termin
nicht
mehr umdisponieren kann und nicht anderweitig die
Plätze und
Veranstaltung vergeben kann.
Meine Fragen sind nun folgende: Ich habe nur eine
Buchungsbestätigung der Gaststätte per Fax, selber habe
ich
nichts unterschrieben, lediglich eine e-mail an die
Gaststätte
geschrieben, in der ich schrieb "Hiermit buche ich im
Auftrag
der Firma xyz das folgende Anrrangement:…"
Keine Unterschrift, kein Wort von „verbindlich“.
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, mit weniger - am
besten
natürlich ganz ohne Kosten - da wieder raus zu kommen?
Bin für jeden Rat dankbar!!
Hallo Kleeblattmum,
eine Buchung ob schriftlich, mündlich oder telefonisch
ist rechtlich bindent! Dazu bedarf es keiner
Unterschrift zumal Du ja die Reservierung per Email an
die Gaststätte geschickt hast.
Andererseits und das dürfte für Dich von größerem
Interesse sein, wurden Dir vor Deiner Reservierung die
AGB`S der Gaststätte mitgeteilt bzw. auf irgendeine Art
darauf hingewiesen? Wenn nicht hast Du recht gute
Chancen mit einer Bearbeitungsgebühr aus der Sache
heraus zu kommen, wobei wir hier keine Rechtsberatung
stattfinden lassen, sondern lediglich von unserem
Kenntnisstand ausgehen können!
Im Zweifelsfall würde ich dann einen Anwalt mit der
Sache beauftragen, sofern, und das solltest Du zu aller
Erst versuchen, sich keine vernünftige Einigung mit dem
Betreiber treffen lässt.
Wir wollen aber auch nicht verschweigen, das 80%
Stornokosten anfallen (können) wenn Du das bei bzw. vor
der Reservierung schlicht weg übersehen hast.
Wir empfehlen mit dem Anbieter zu sprechen, ihm die
Sache dar zu legen und ihm einen Betrag x an zu bieten.
Um aber nochmals auf die AGB`S zurück zu kommen, war Dir
das nicht bekannt das im Falle einer Stornierung Kosten
in Höhe X anfallen, dann würden wir diese Kosten auch
nicht bezahlen.
So, wir hoffen Dir hiermit geholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Michael Frisch
www.stornopool.de
www.auf-die-koffer.de