Ist eine Operation zwingend --- Krankengeld ?

Hallo,

Angenommen, jemand wurde wegen einer Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben. Nach etwa drei Monaten rät ein Arzt an, eine Operation durchführen zu lassen, umso die Beschwerden zu beheben. Mittlerweile hat es aber durch Krankengymnastischeübungen usw. eine leichte Besserung gegeben.

Angenommen, die Patientin möchte daher nicht operiert werden.
Ist es denkbar, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, wenn die Patientin die Operation nicht durchführen lässt?

Schon jetzt vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

Wo erfährt man Näheres zu diesem Thema?

Hallo,
wenn der angenommene keinen Krankenschein mehr hat, und nicht opperiert werden will, dann bekommt derjenige auch kein Krankengeld mehr. Keiner kein einen zur einer Operation zwingen. Aber der angenommene muß wieder arbeiten, auch mit Schmerzen.
Aber man kann auch erst wieder arbeiten gehen, und wenn es gar nicht geht die OP noch durch führen lassen.

Liebe Grüße
glaub nicht alles

Moin,

ja, da gibt es Regelungen von wegen Verweigerung einer med. Notwendigen Maßnahme. Aber davon kann hier nicht die Rede sein, weil ja eine Therapie mit Behandlungserfolg durchgeführt wird.

Bevor das Krankengeld eingestellt werden kann, muss ein förmliches Verfahren eingeleitet werden.

also ruhig Blut

Guten Abend,

die Zahlung von Krankengeld orientiert sich als auslösender Tatbestand an der medizinisch festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Es ist also entscheidend, ob mit oder ohne Operation Arbeitsunfähigkeit vom Arzt attestiert wird. Die Verweigerung und Kürzung als sogenannte Mißachtung der Mitwirkungspflicht des Patienten ist erst dann durch die Krankenkasse zu prüfen, wenn der Patient die Operation fahrlässig ablehnt bzw. verzögert. Allein die persönliche Entscheidung eine Operation nicht durchführen zu lassen, rechtfertigt grundsätzlich keine Kürzung der Entgeldersatzleistung. Zu Ihrer weiteren Frage empfehle ich zum Thema zu googlen. Es gibt bestimmt zahlreiche Informationsforen.

Beste Grüße

hallo usersusie,
ein patient ist natürlich bis zu einem gewissen maße verpflichtet, das zu tun was seine gesundheit wieder herstellt. ansonsten hat die krankenkasse schon die möglichkeit mit z.B. Leistungskürzung repressiv auf den patienten einzuwirken.
da die krankenkasse verschieden formulierte satzungen haben, empfehle ich ihnen den persönlichen kontakt mit ihrer krankenkasse.
sorry.
opaausleidenschaft.

guten tag,
es gibt zwar grds. eine mitwirkungspflicht im sozialgesetzbuch, jedoch beschränkt sich diese auf bestimmte anträge, die evtl. zu stellen sind. zu einer o.p. oder anderen mediz. behandlungen kann niemand gezwungen werden. weitere recherchen sind entbehrlich.
freundliche grüße
atuedde

Hallo, wenn man die ganze Zeit arbeitsunfähig krank geschrieben war und von der Krankenkasse Krankengeld erhält, muß man aktiv daran mitarbeiten wieder gesund zu werden. Wenn die einige Möglichkeit eine Operation ist (wird normalerweise durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes bestätigt), dann muß man sich auch einer Operation unterziehen.

Ebenso hallo,

niemand kann zu einer Operation gezwungen werden, auch wird die Krankenkasse die Krankengeldzahlung nicht einstellen. Maßgeblich für die Einschränkung der Krankengeldzahlung ist für die Krankenkasse evtl. die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MdK = Vertrauensarzt).

Die Krankenkasse ist aber berechtigt, einen Versicherten aufzufordern, einen Reha-Antrag (Kurantrag) zu stellen. Wird dieser Antrag nicht während der genannten Frist vom Versicherten gestellt, kann das Krankengeld eingestellt werden.

Freundliche Grüße
Frankie