Angenommen, jemand wurde wegen einer Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben. Nach etwa drei Monaten rät ein Arzt an, eine Operation durchführen zu lassen, umso die Beschwerden zu beheben. Mittlerweile hat es aber durch Krankengymnastischeübungen usw. eine leichte Besserung gegeben.
Angenommen, die Patientin möchte daher nicht operiert werden.
Ist es denkbar, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, wenn die Patientin die Operation nicht durchführen lässt?
Schon jetzt vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Das rechtliche kenn ich da nicht so genau.
Aber ist es nicht so, das nach einer Maßnahme neu entschieden wird, was als nächstes erforderlich ist?
„Ein Arzt sagt“ ist auch nicht ganz eindeutig. Ist es der behandelnde?
Ich würde jedenfalls alles mögliche vor einer Operation versuchen, um diese zu vermeiden.
Hallo,
Krankengeldzahlung kann nur dann eingestellt werden, wenn Du Deiner Mitwirkungspflichten gemäß SGB I nicht nachkommst. Diese haben aber Ihre Grenzen. So entfallen die Mitwirkungspflichten gemäß §65(2):
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder 3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.
D.h., auch wenn Du Dich nicht operieren lassen willst, muß das Krankengeld weitergezahlt werden.
Gruß, karlika