Hallo allerseits,
es gibt doch Ordnungen und Gesetze. Hat eine Ordnung, z.B. die Gewerbeordnung, den gleichen Stellenwert wie ein Gesetz? Ich meine, wenn ein Vertrag über eine bestimmte Dienstleistung der Gewerbeordnung (GewO) in einem Punkt widerspricht, ist dieser Punkt dann ungültig wie bei einem Gesetzeswiderspruch?
bye
Micha
Hallo!
Hat eine Ordnung, z.B. die Gewerbeordnung, den gleichen Stellenwert wie ein Gesetz?
Gewerbeordnung ist ein Gesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung
Verordnung / Gesetz siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung#Gesetz_oder_…
Gruß
Christian
Danke! Auf Wikipedia hätte ich auch kommen können 
bye
Micha
Hallo Micha,
Ich meine, wenn ein Vertrag über eine bestimmte Dienstleistung der
Gewerbeordnung (GewO) in einem Punkt widerspricht, ist dieser
Punkt dann ungültig wie bei einem Gesetzeswiderspruch?
Es kommt drauf an. Man kann in individuellen vereinbarungen durchaus was anderen absprechen als im Gesetz steht. Solange du nicht Butter bei de Fische gibts, rätseln wir hier nur rum.
Ciao maxet.
Hallo Micha,
eine „Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft“ (wie zum B. die StVO)
ist leichter „Änderbar“ als ein Gesetz (das ja den Bundestag
durchlaufen muß… und das kann dauern…
).
Daher haben unsere Politiker nun ausnahmsweise mal einen „lichten Moment“ gehabt und die Möglichkeit der „Rechtsverordnung“ geschaffen…
Aufgrund eines Gesetzes ist der jeweilige Bundesminister ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Das geht natürlich viel schneller (vor allem wenn es nur Änderungen von Paragraphen der VO zum B. sind) als eine Änderung des Gesetzes…
So kann viel schneller auf Gefahren durch zum B.verseuchte Produkte
reagieren…
mfg
Moin,
Man kann in individuellen vereinbarungen
durchaus was anderen absprechen als im Gesetz steht.
Das wäre mir neu. Es heißt doch, Punkte die dem Gesetz widersprechen, sind ungültig.
Solange
du nicht Butter bei de Fische gibts, rätseln wir hier nur rum.
War nur eine ganz allgemeine Frage, deshalb gibt es leider nicht mehr Butter. Trotzdem allen meinen Dank. Hat sich ja mehrfach geklärt.
bye
Micha
Hallo!
Das wäre mir neu. Es heißt doch, Punkte die dem Gesetz
widersprechen, sind ungültig.
Das kann man so nicht pauschal sagen, das kommt auf die entsprechende Norm an. Viele Normen sind nicht zwingend, man kann durchaus etwas anderes vereinbaren. Falls man zu einer gewissen Frage nichts geregelt hat, tritt der Fall ein, den die Norm für den Regelfall vorsieht, man kann aber durchaus auch etwas anderes vereinbaren.
Ein Beispiel etwa aus dem Haftungsrecht: Grundsätzlich hat man Vorsatz und jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Wenn man nun in einem Vertrag vereinbart, dass der Schuldner nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist das zulässig. Anderes Beispiel: Gerichtsstand. Aus der ZPO folgt, welches Gericht örtlich zuständig ist bei bestimmten Streitigkeiten. Unter Kaufleuten ist es aber möglich, ein bestimmtes Gericht zu vereinbaren.
Man muss also für jede Norm einzeln sehen, ob sie zwingend ist oder nicht.
Wenn Du auf § 134 BGB anspielst, der ein Rechtsgeschäft für unwirksam erklärt, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, dann spielt es für diese Frage keine Rolle, ob es sich um eine Verordnung oder ein Gesetz im formellen Sinne handelt, weil Verbotsgesetze im Sinne dieser Vorschrift auch Verordnungen sind.
Gruß,
Florian.