Ist eine Pachtnachzahlung für Ackerland möglich

Familie A erbt eine Ackerfläche von 3 Hektar, bei der Umschreibung wurde festgestellt dass das Grundstück noch nicht auf den Verblichenen überschrieben war. Der Verblichene ist 1982 weggezogen und 1986 verstorben. Der Nachweis war kein Problem da die Erbscheine vorhanden sind. Der Acker wird vom ortsansässigen Großbauern seit 1991 bewirtschaftet und keine Pacht gezahlt. Auf Nachfrage beim Bauern wurde argumentiert dass man den Besitzer laut Grundbuch nicht ausfindig machen konnte und deshalb auch mit den Erben keinen Kontakt aufnehmen konnte. Ist es wirklich so dass die Pacht welche nicht gezahlt werden konnte, auf einem, sagen wir mal, separaten Firmenkonto treuhänderisch verwaltet werden muss? Kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen lassen? Wenn ja wie lange rückwirkend? Wo kann man so etwas evtl. nachlesen?

Reiner

Sorry darauf kann ich keine Antwort geben.