Familie A erbt eine Ackerfläche von 3 Hektar, bei der Umschreibung wurde festgestellt dass das Grundstück noch nicht auf den Verblichenen überschrieben war. Das war kein Problem da die Erbscheine vorhanden sind. Der Acker wird vom ortsansässigen Großbauern seit 1991 bewirtschaftet und keine Pacht gezahlt, da ja der Eigentümer weggezogen und schon 1985 gestorben ist. Auf Nachfrage beim Bauern wurde argumentiert dass man den Besitzer laut Grundbuch nicht ausfindig machen konnte und deshalb auch mit dessen Erben keinen Kontakt aufnehem konnte. Ist es jetzt wirklich so dass für bewirtschaftete Flächen bei denen kein Eigentümer ermittelt werden konnte die Pacht sagen wir mal treuhänderisch auf einem Firmenkonto eingezahlt und verwaltet werden muss? Wenn dem so ist, kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen lassen? Wenn ja wie lange? Wo kann man so etwas evtl. nachlesen?
Gruß Reiner
kann man die story nicht irgendwie verständlich schildern…
Familie A erbt eine Ackerfläche von 3 Hektar, bei der
Umschreibung wurde festgestellt dass das Grundstück noch nicht
auf den Verblichenen überschrieben war. Das war kein Problem
da die Erbscheine vorhanden sind.
was heißt das ?
der erblasser war eigentümer des grundstücks, aber nicht im grundbuch eingetragen, richtig ?
Der Acker wird vom
ortsansässigen Großbauern seit 1991 bewirtschaftet und keine
Pacht gezahlt, da ja der Eigentümer weggezogen und schon 1985
gestorben ist.
nur weil der verpächter wegzieht, soll keine pflicht zur pachtzahlung bestehen. gab es denn jemals einen pachtvertrag ? ansonsten kämen bereicherungsrechtliche ansprüche in betracht.
Auf Nachfrage beim Bauern wurde argumentiert
dass man den Besitzer laut Grundbuch nicht ausfindig machen
konnte und deshalb auch mit dessen Erben keinen Kontakt
aufnehem konnte.
deshalb hat man ein stück land, an dem kein bewirtschaftungsrecht besteht, beackert ?
Ist es jetzt wirklich so dass für
bewirtschaftete Flächen bei denen kein Eigentümer ermittelt
werden konnte die Pacht sagen wir mal treuhänderisch auf einem
Firmenkonto eingezahlt und verwaltet werden muss? Wenn dem so
ist, kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen
lassen? Wenn ja wie lange? Wo kann man so etwas evtl.
nachlesen?
es gab also doch einen pachtvertrag ?
sollten ansprüche bestanden haben, wären diese jedenfalls grds. nach 3 jahren verjährt.
durch den tod des verpächters geht das eigentum auf den/die erben über. das wäre hier die familie a (wer auch immer das ist…). damit geht grds. auch das pachtverhältnis auf die erben über.
Wenn dem so
ist, kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen
lassen? Wenn ja wie lange? Wo kann man so etwas evtl.
nachlesen?
Hallo Rainer,
Verjährung wäre ein Stichwort, bei dem ich weitersuchen würde.
Grüße
Ulf