ich würde gerne wissen, wie man in folgender Situation am Besten vorgehen würde:
Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Kind (2,5 Jahre alt) hat sich getrennt. Das gemeinsame Ex-Familien-Einkommen reicht nicht aus, um beide Teile der Familie (Ehemann vs. Ehefrau und Kind) zu ernähren. Daher könnte ein Teil (Ehefrau und Kind) z.B. Wohngeld beantragen.
Braucht es nun, um das Einkommen beim Antrag korrekt angeben zu können, einen offiziellen Unterhaltsbescheid? Wenn ja, wo erwirkt man diesen?
Das Ex-Ehepaar kommt soweit noch gut miteinander aus. Eigentlich besteht größtenteils Einigkeit darüber, wie die knappen Finanzen zu teilen sind, jedoch verbleibt nach dieser Regelung der Ehemann deutlich unter seinem ihm zustehenden Selbstbehalt. Das allein wäre ja schon unangenehm, jedoch würde das ja auch bedeuten, dass die Ehefrau von seinen freiwilligen Extra-Zahlungen abhängig ist. Auch das wäre vielleicht nicht wünschenswert.
Was müsste die Ehefrau nun also tun, um evtl. Wohngeld o.ä. zu erhalten?
Könnte Sie eine Art „Unterhaltsvertrag“ mit ihrem Exmann abschließen, der für einen solchen Antrag rechtsgültig ist?
Hallo,
eine Unterhaltsvereinbarung kann man auch beim Jugendamt machen.
Die stellen dann auch ein Schriftstück aus was man bei verschiedenen Behörden vorlegen kann.
Andere Möglichkeit wäre eine Unterhaltsberechnung die von einem Anwalt durch geführt wurde.
Gruß SUnny
Aha, das Wort „Unterhaltsvereinbarung“ hat mir offensichtlich gefehlt.
Google sagt, dass so etwas für den Trennungsunterhalt auch ohne notarielle Beglaubigung geht, und ich hab sogar eine Seite gefunden, wo man das online machen kann (gegen Geld natürlich).
Trotzdem bleibt meine Frage:
Ist das dann auch rechtsgültig, oder sollte man sich dafür lieber an eine offizielle Stelle wenden?
Ich meine, sonst könnte man ja theoretisch privat auf Unterhalt verzichten und stattdessen Sozialleistungen beantragen. Das wäre doch merkwürdig.
(Ich weise vorsorglich daraufhin, dass dies in meinem Beispiel gerade nicht so sein soll. Da besteht wirklich Knappheit.)
Vielen Dank trotzdem schon mal,
liebe Grüße,
Larymin
man geht zum Jugendamt und läßt sich vom dortigen Urkundsbeamten eine Unterhaltsurkunde fertigen.
Das ist kostenlos und mindestens genausogut wie das Zeugs vom Notar, denn der Urkundsbeamte erklärt den rechtlichen Hintergrund auch so, daß mans versteht.
Am besten ruft man vorher an und läßt sich einen Termin geben.
Hallo,
wenn es über das Jungendamt z. B gemacht werden würde dann würde es ohne Kosten verbunden sein. Von einer Behörde kommen und es würde nicht auf Richtigkeit angezweifelt werden. Relativ kurzfristig geht das auch noch meistens.
Gruß Sunny