ist eine Privatpension ein Gewerblich genutztes Haus oder ein zu Wohnzwecken genutztes Haus?
Muß eine Privatpension eine andere Gebäudeversicherung haben???
Ja, es ist ein erheblicher Unterschied zwischen diesen beiden Gebäude-Arten.
Es kann sein, dass der ggf. bestehende Vertrag (Wohngebäude) sich dafür im Einzelfall doch nicht interessiert.
Da es sich aber grundsätzlich bei Pensionen um ein anderes / höheres Risiko handelt, sollte dieser Umstand zumindest dem Versicherer angezeigt werden.
Da eine gewerbliche Nutzung stattfindet (Vermietung von Zimmern gegen Geld - der Einnahmegedanke steht im Vordergrund) ist es auch eine gewerbliche Nutzung des Hauses und damit ein gewerblich genutztes Haus. Hier muss man einfach beim Versicherer anfragen. Üblicherweise wird eine gewerbliche Nutzung bis zu 10% nicht angerechnet, wobei man sicherlich auch das im Zweifel verhandeln kann. Üblicherweise werden solche Betriebe als Hotel Garni versichert und bedingen leider im Regelfall auch eine Prämienerhöhung, da die Brandgefahr in solchen Übernachtungsbetrieben subjektiv und objektiv stark erhöht ist. Verschweigen geht im Schadenfall aber nach hinten los, dann gibts im Zweifelsfall garnix.
Sofern ich die Frage richtig verstanden habe gilt:
Ein Gebäude kann bei einer wohnwirtschaftlichen Nutzung von mindestens 50% Flächenanteil als Verbundene Wohngebäudeversicherung (Feuer-, Leitungswasser-,Sturm-/Hagelgefahr als ein Tarif) versichert werden.
Bei einer gewerblichen Nutzung (Betriebe im Gebäude, auch Pension etc.) über 50% Flächenanteil, muß das Gebäude nach Einzeltarif (separate Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagelversicherung) versichert werden.