Ist eine Rechnung im Internet erforderlich

Ich habe von einer Firma eine Mahnung bekommen ohne das diese eine Rechnung vorher geschickt hat.

Frage ist das überhaupt möglich,
weil für echt jeden sch… bekommt man eine!!!

Sofern auch eine Leistung von dieser Firma bezogen wurde, legen Sie Wiederspruch ein und verweisen darauf das sie bisher keine Rechnung erhalten haben und daher die Mahnung nicht berechtigt ist. Dieses sollten Sie schriftlich tun, am besten per Fax! (Wegen des Nachweises.)

Wenn keine Leistung von dieser Firma bezogen wurde, handelt es sich um eine Betrugsemail, diese können sie ignorieren. Öffnen sie auf gar keinen Fall mögliche Anhänge, diese enthalten in der Regel Viren und andere Schadprogramme!!

So sehe ich das auch danke

Hallo…
Ja, das kann schon mal passieren…
Aber wo ist das Problem…?
Eine Rechnung muss man bezahlen - Mahngebühren nicht.
Mein Tipp: Re sofort (ohne Mahngebühren) begleichen - ein freundlich Mail oder Brief - und die Sache ist erledigt…
Gruß - Helena

Zahlen Sie zumindest den Rechnungsbetrag sofort, wenn Sie von der ‚Affäre‘ genau Bescheid wissen. Danach wird es nur noch teuerer. Auf der Mahnung steht doch der Bezug.

Im Übrigen schreiben Sie viel zu wenig um das Ganze zu beurteilen!!! Wir Experten wollen hier auch gar nicht weiter philosophieren.

Von der Nordsee bis zur Neisse ließt man jeden Tag nur SCHÖNES.
noch mal an euch eine Mahnung kann nur eine Mahnung sein wenn vorher eine Rechnung zu grunde liegt.
Und ohne das ich persönlich im Internet den AGB in einem Kontrollkästchen zu stimme und nicht so wie es war das ein Kontrollkästchen schon vorab abgehagt ist und ich nicht selbst den AGB zugestimmt habe.
In dem Moment stimmt das Unternehmen seinen eigenen AGB`s zu und das darf nicht sein RICHTIG???

Hallo Frank, sorry der späten Antwort!

Also die müssen Dir auf alle Fälle zuerst ne Rechnung schicken. Ein Mahnverfahren kann außer dem nur Gerichtlich eingeleitet werden. Also erst mal schriftlich Abwehren.

Gruß
Andy