Wir wolten bei der Sparda-SW einen Modernisierungskredit über 20.000€ .
Nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen, wie Verdiensbescheinigung, Kaufvertrag vom Haus , Grundbuchauszug, bestehende Verbindlichkeiten u.s.w., sagte man uns das alles sehr gut aussieht und einem Kredit wohl nichts im Wege ständ. Nach etwa einer Woche kam dann der Anruf, mit der mündlichen Kreditzusage, allerdings müssten wir eine RSV (Restschuldversicherung) abschließen die das Todesfallrisiko abdeckt (wir sind 42 und haben bereits mehrere Lebensversicherungen).
Die kosten für die RSV belaufen sich auf über 2.000 €.
Ich sagte das ich das nicht wollte und ausreichend versichert bin (ist nachweisbar).
Daraufhin sagte mir die Mitarbeiterin das ich dann den Kredit nicht bekomme. Ich bekomme ihn nur wenn ich auch die Versicherung abschließe.
Weiß jemand ob es rechtlich erlaubt ist, das die Bank einen Kredit abhängig davon macht das ich auch eine RSV abschließe? Und dann auch noch zu einem so hohen Preis?
m.M. nach genügt Abtretung einer seiner Lebensversicherungen
in entsprechender Höhe!
meiner Meinung nach auch, aber offensichtlich ist man bei dem betreffenden Kreditinstitut anderer Ansicht und wer am Drücker ist, drückt, wann er möchte.
das sehe ich etwas anders. Meiner Meinung nach ist das was die Bank da macht nicht erlaubt, da es sich um sein sog. Kopplungsgeschäft handelt, also eine Kopplung von 2 „artfremden“ Produkten…
Was jedoch stimmt ist, dass die Bank den Kredit nicht vergeben muss… Jedoch darf sie es nicht mit der Nichtvergabe der RSV begründen.
das sehe ich etwas anders. Meiner Meinung nach ist das was die
Bank da macht nicht erlaubt, da es sich um sein sog.
Kopplungsgeschäft handelt, also eine Kopplung von 2
„artfremden“ Produkten…
da deckt sich dann wohl Deine Meinung mit der der Verbraucherzentralen. Glücklicherweise wird in Deutschland Recht immer noch von Gerichten (und nicht von den Verbraucherzentralen) gesprochen und trotz der sonst üblichen Klagefreudigkeit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen noch keine Klage eingereicht. Zumindest weiß ich nichts von einem Urteil und der von Dir verlinkte Artikel ist immerhin schon von 2007.
Im übrigen kann ja von artfremd nicht die Rede sein. Eine Restschuldversicherung ist ja schließlich keine Ferienwohnung.
jepp, stimme ich zu.
obendrein: für eine rsv bei einem kreditvolumen von 20tsd den betrag von 2tsd zusätzlich abdrücken? allein so ein angebot würde mich stante pede zu einer anderen bank treiben!!!
Guten Tag willsmiths,
in der Praxis kann jede Bank machen, wozu sie lustig ist und was ihr der Vertriebsvorstand in das Pflichtenheft hineinschreibt.
Verbraucherzentrale hin, Urteil her, eigener Anspruch an Geschäftspolitik neunmal hinterher. Das klappt auch meistens. Außer bei solch kritischen Nachfragern wie Sie es sind. Gehen Sie deswegen
einfach ein Haus weiter. Das ist nervig ohne Ende. Aber so läuft das eben. Wenn Sie kein Geld für ein zusätzliches Blödsinnsprodukt ausgeben wollen, bleibt Ihnen kein anderer Weg.
Gruß
Günther
Hallo,
erst mal vielen Dank für eure Antworten und Meinungen.
Hab heute mal die Filiale gewechselt und dort noch mal nachgefragt. Hier sah die Welt schon ganz anders aus. Bei der Sparda-SW in Koblenz ging es auch ohne RSV. Hab dem Mitarbeiter anschließend erzählt was die Kollegin in Neuwied verlangt hat. []
nein, da geht es nicht um die Versicherungen an sich, sondern um zwei andere Fragen.
Erstens: Handelt es sich im konkreten Fall um verbindene Geschäfte? Dies wird vom Gericht bejaht.
Zweitens: Entspricht die Widerrufsbelehrung im konkreten Fall den Anforderungen des BGH? Dies wird vom Gericht verneint. Aus diesem Grunde hat die Widerrufsfrist nicht begonnen und der Kunde kann beide Verträge (bzw. den Vertrag, da beide verbunden sind) durch Widerruf auflösen.
Das hat aber nichts mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Kopplung zu tun. Das Problem ließe sich zudem dadurch lösen, daß man entweder die Widerrufsbelehrung anpaßt oder den Bezug zwischen beiden Verträgen auflöst.