Hi
mir geht es um den rechtlichen Aspekt , nicht was man damit anrichten kann , man kann auch jemand mit einem Schraubenzieher erstechen und trotztdem ist ein Schraubenzieher keine Waffe .
wer nicht wirklich weiss was ich meine , hier in dem Trailer kommt sie vor , und bei Karate oder Teshinkan wird sie zu Kata Übungen genutzt
http://www.youtube.com/watch?v=m4Utoe76Qv4&feature=r…
hier auch noch mal ein Verkaufsbild :
http://www.peda-deshi.de/waffen/foto10.jpg
die frage dazu :
wie darf man die Gabeln im Fahrzeug zur Sportstätte transportieren , reicht unter einer Decke im Kofferraum , oder muss es wie bei Schusswaffen ein verschlossener Koffer sein ?
dazu eventuell die zweite frage : wenn die Gabeln nicht im Koffer transportiert werden müssen , müssen die verschlossen von der Wohnung ins Auto transportiert werden , oder darf man die öffentlich sehen .
( ich rede vom Transport von Wohnung ins Auto , nicht von öffentlichen tragen z.b. durch die Altstadt )
Toni