Ist eine Sai-Gabel eine Waffe ?

Hi

mir geht es um den rechtlichen Aspekt , nicht was man damit anrichten kann , man kann auch jemand mit einem Schraubenzieher erstechen und trotztdem ist ein Schraubenzieher keine Waffe .

wer nicht wirklich weiss was ich meine , hier in dem Trailer kommt sie vor , und bei Karate oder Teshinkan wird sie zu Kata Übungen genutzt

http://www.youtube.com/watch?v=m4Utoe76Qv4&feature=r…

hier auch noch mal ein Verkaufsbild :

http://www.peda-deshi.de/waffen/foto10.jpg

die frage dazu :

wie darf man die Gabeln im Fahrzeug zur Sportstätte transportieren , reicht unter einer Decke im Kofferraum , oder muss es wie bei Schusswaffen ein verschlossener Koffer sein ?

dazu eventuell die zweite frage : wenn die Gabeln nicht im Koffer transportiert werden müssen , müssen die verschlossen von der Wohnung ins Auto transportiert werden , oder darf man die öffentlich sehen .
( ich rede vom Transport von Wohnung ins Auto , nicht von öffentlichen tragen z.b. durch die Altstadt )

Toni

Hallo,

meine Auffassung nach handelt es sich bei den Saigabeln um Waffen i.S. des WaffG und sie unterliegen den Vorschriften, die für Hieb- und Stichwaffen gelten. Es gibt für Hieb- und Stichwaffen kein generelles Führverbot, so dass auch keine bestimmten Transportvorschriften einzuhalten sind.

Gruss

Iru

Hallo.
Da Du die Gabeln zur Sportstätte transportierst, bist Du in einem Sportchlub organisiert oder hast die Absicht, beizutreten. Frage den Trainer oder Geschäftsführer, die müssen so was wissen. Wenn die das nicht wissen, dann sollten sie sich erkundigen, dafür sind sie da.
Gruss Peter

Hi

in der Regel verbleiben die im Dojo

Es geht hier in dem Fall um die Mitnahme aus dem Dojo zunächst nach Hause und dann an einem darauffolgenden Wochenende zu einer überregionalen Show .
Das war bislang nicht vorgekommen und diese Gabeln sind irgendwie nie richtig erwähnt , weder gibt es im Internet Schriftsätze , noch sind sie im Waffengesetz expliziet erwähnt .
vermutlich zu selten , das sich ein Gesetzgeber damit beschäftigt hat.

Toni

Hallo,

Wenn die das nicht wissen, dann sollten
sie sich erkundigen, dafür sind sie da.

Rate mal, was der Fragesteller mit seinem Post bezweckt.

Gruss

Iru

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Hallo Toni,

du musst die Zweckbestimmung der Saigabel sehen, die ist eindeutig die einer Hieb- und Stichwaffe - und die Hieb- und Stichwaffen sind im Waffengesetz erwähnt.
Also sind die Vorschriften für Hieb- und Stichwaffen anzuwenden. Transportieren kannst du sie als Volljähriger ohne Probs. Allerdings gibt es die Altersgrenze von 18 Jahren. Das bedeutet, dass du sie selbst zu Trainingszwecken im Dojo nicht an Jugendliche aushändigen darfst.

Gruss

Iru

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Hai!

Allerdings gibt es die Altersgrenze von 18 Jahren. Das
bedeutet, dass du sie selbst zu Trainingszwecken im Dojo nicht
an Jugendliche aushändigen darfst.

Da es zumindest noch 2009 deutsche Meisterschaften gab in denen
Kinder Waffenkunst vorführten, müssen sie das irgendwie gelernt haben
und es muß wohl irgenwie Ausnahmen geben.

Zitat: http://www.umaa.de/Meisterschaft/2009.pdf
Junioren von 6 - 13 Jahren: ohne Messerabwehr und ohne Kombination
Junioren von 6 - 17 Jahre: alle Techniken schnell

Solche Videos wären dann ja auch merkwürdig, der junge Mann war
2009 übrigens 11 Jahre.
http://www.youtube.com/watch?v=8x9DkPqlEEM&feature=r…

Wie schon erwähnt ich weiß es nicht aber Waffenkunst und
Waffenverteidigung für Kinder ist nichts außergewöhnliches.
Es gibt soweit ich weiß zwar keine Wettkämpfe aber durchaus
Showkämpfe.

Der Plem