Die Frage soll kein Witz sein sondern ich bedarf einer formaljuristischen Klärung dieser Frage, ob eine (staatl.) Schule eine „Behörde“ ist. Ich selbst bin nicht dieser Auffassung, denn es gibt ja die sog. Schulämter bzw. oberen Schulbehörden, die die Dienstaufsicht über die Schulen führen. Welchen Status hat jedoch eine Schule, z. B eine Hauptschule/Berufsschule ect.
Moin,
Welchen Status hat jedoch eine Schule, z. B eine
Hauptschule/Berufsschule ect.
Also das Schulgebäude samt Inventar und Schulverwaltungs-Personal ist Teil der jeweiligen Stadtverwaltung. Der Lehrkörper selber „gehört“ zum Bundesland.
Gruß
Stefan
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