Ist eine solche individuelle Vereinbarung gültig?

"Gemäß persönlichem Gespräch vom 12.06.2008 ist ein rascher Auszug des Vormieters gewünscht, so dass eine schnelle Übergabe erfolgen kann. Auf dieser Grundlage wurden folgende Punkte ausgehandelt:
a) Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand aus Zeitgründen wie besichtigt
b) Er führt die Schönheitsreparaturen nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien durch
c) Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt wie folgt:

  • Alle Decken im Haus mit weißer Dispersionsfarbe neu gestrichen
  • Wände im KG mit weißer Dispersionsfarbe neu gestrichen
  • Restliche Wände ohne Rauhputz werden tapezierfertig ohne Tapete übergeben
  • Wände mit Rauputz mit abzustimmender weißer Farbe neu gestrichen"

Frage 1: Sind die Klauseln für die Auszugsrenovierungsarbeiten gültig, obwohl ja offensichtlich nur der schnelle Einzug gewünscht war? Bei Einzug hat er zwar die Tapete des Vormieters übernommen, aber wenn er sie nicht übernommen hätte, hätte er gar keine Tapete an den Wänden gehabt (er hätte also in jedem Fall renovieren müssen, hat hier nur freiwillig die Ablösung der Tapeten des Vormieters übernommen).

Frage 2: Muss tatsächlich immer „neu“ gestrichen werden, oder können auch einfach nur die Stellen gestrichen werden, wo es notwendig ist.

Frage 3: Der Rauhputz sollte vom Vormieter gestrichen werden, wurde er aber nicht. Der Mieter hat also ein ganzes Jahr ohne gestrichenen Rauhputz in der Wohnung gelebt und soll nun den Rauhputz streichen. Ist er tatsächlich dazu verpflichtet? (besonders, weil das Streichen aufgrund besonderer Deckenhöhe nur von einem Maler durchgeführt werden kann und ca. 2500 Euro kosten würde, was der Mieter nicht angemessen empfindet)

Frage 4: „abzustimmende weiße Farbe“. Kann der Vermieter vorschreiben welche Farbe zu benutzen ist, obwohl der Mieter nach seinem Auszug nichts mehr davon hat?

Hallo virginiapool,
siehe hierzu Urteil des Bundesgerichtshof´s (www.Bundesgerichtshof.de)!
Die Stichwortsuche ist recht einfach zu bedienen.(Auszugsrenovierung)
Kurz: Das Urteil ist für den Vermieter geradezu vernichtend !
Ich könnte hier noch ausführlich (Weyhe, Anwaltstaschenbuch Mietrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln) Tipps geben, darf es aber nicht.
Schöne Grüße Timmax ([email protected])