Das mag Aktionismus seitens des Gläubigers sein, zeigt aber nur das deutliche Misstrauen des Gläubigers in die Versprechungen des Schuldners . Die Anzeige ist eine denkbare Reaktion auf die Weigerung der Herausgabe der vom Gläubiger vorfinanzierten Ausrüstung.
ich finde „Kanake“ passt gut, Aber für den Darlehensgeber B, denn sein Schriftverkehr ist ganz offensichtlich in kanakisch abgefasst !
Das ist Unsinn. Wenn Du ein Auto auf Kredit kaufst, begehst Du keine Unterschlagung, wenn Du eine Rate versäumst.
Lies und vergleich mal mit dem Fall hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
Das ist Unsinn. Wenn Du vor dem Edeka den Kassenbon findest, gehört auch nicht alles Dir, was draufsteht. Schon gar nicht, wenn die Kartendaten von jemand anders draufstehen.
Das ist auch Unsinn, denn der Brief weist gerade NICHT den Eigentümer des Fahrzeugs aus, denn das ist selbstverständlich der, der das FZ gekauft hat und nicht die Bank! Der Brief stellt nur eine Sicherheit dar, damit das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung der Bank verkauft werden kann.
Gruß
anf
„Deutliche Misstrauen des Gläubigers“ ? Die 2 Monate vorher wurden je 500 € bezahlt. jetzt am 1. wären die nächsten 500 fällig . Und dann so eine Reaktion ?
Hallo,
ich kenne den Eigentumsvorbehalt nur in dem Zusammenhang, dass das Eigentum an einer Sache unter Vorbehalt an den Käufer übertragen wird.
Der Kreditgeber hat aber kein Eigentum an den Sachen gehabt.
Dass ein Kaufbeleg in der Form „Elektro 2000 bestätigt, 3000€ für das Mischpult XKR2000 vom Kunden Meier erhalten zu haben“ ein Eigentumsnachweis fürden Herrn Müller ist, der diesen Beleg besitzt, möchte ich auch DRINGEND hinterfragen.
In der Schilderung kommt übrigens die „Kündigung“ des Kreditvertrages in der Form „ich will meine 2000€ in einmal haben“ erst NACH Erstattung der Anzeige.
Die Übergabe der Kaufbelege lässt sich in nicht allzu fern liegender Weise als Handlung aufgrund einer Sicherungsübereignung verstehen; wie beim Kfz. Kann man sicher auch anders sehen; ganz fern liegt es wohl aber nicht, dass das dem ursprüngichen Parteiwillen entspricht.
So oder so erfüllt man natürlich trotzdem nicht gleich den Tatbestand der Unterschlagung, sobald man mit einer Rate in Verzug gerät.