Ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gerechtfertigt ?

Hallo zusammen ,

Folgende Frage an euch

Person A bekommt ein Darlehen von Person B über 3000 € , Person A Kauft damit Geräte für sein Musikstudio.
Person B behält aber die Rechnungen als Sicherheit und gibt diese nicht raus ( Rechnungen sind auf Person A geschrieben) . Inzwischen hat Person A hat bereits 2 x 500 € zurückgezahlt. Die restlichen Zahlungen möchte Person A mit je 100 € monatlich begleichen . Person B lehnt ab und will das Geld in mindestens 500 € raten oder sofort. Nach einigem hin und her zeigt Person A sich bereit und teilt mit einen Kredit aufzunehmen um die 2000 € zurückzuzahlen. Trotz dieser Zusage von Person A geht Person B zur Polizei und stellt Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Der Schriftverkehr war über einen Messenger und dokumentiert.
Unter anderem wird Person A als " Kanacke " beleidigt.

Kann man eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung erstatten die auch Erfolg hätte ?
Sollte man einen Anwalt einschalten ? ( wegen möglicher Kosten auf denen man sitzen bleiben würde )

Hier der Komplette Schriftverkehr über einen Messenger

Gute Tag, bite ab diesen Monat die 500 Euro Monatlich übeweisen.Da wir auch Sachen zu
bezahlen haben.Berliner Sparkasse. XXXX BLZ XXXXXXXX Iban Nummer: DE XXXXXXXXXXXXXX
Danke

Hallo, ok das geld wird ab jetzt überwiesen, finde ich sowieso besser aber ich kann euch das Geld
zurzeit nur in hunderter Raten abzahlen, weil ich mit XXXXXX in eine Wohnung ziehe ab dem
03.10 und deshalb selber vieles zu zahlen habe.

Na dann würde ich sagen das Du dich von deinem Studio trennst !!!
100 Euro ist ein witz
ihr habt 2 Gehälter
Es sind 1500 Euro offen und di möchte ich haben !!!
sorry 2000
sind es sogr noch !!!
Dann richte dich darauf ein das du in in paar Wochen keine Sachen mehr hast !!
Schönen Tag noch

Ich werde mich nicht von meinen Studio trennen und wenn ihr auf dumme gedanken kommt wird
das sehr schnell für euch konsequenzen haben. Die Geräte gehören mir und auf allen Rechnungen
steht mein Name drauf. Ich kann die Situation nicht ändern

das glube ich kaum Freund
denn ich habe alle Papiere
und alle untrlagen
und qwerde dich dann anzeigen !!!

Wenn ihr meine Sachen rausräumen wollt bekommt ihr Besuch von unserem freund und helfer
dann will ich mal sehen was ihr machen wollt
Weil ihr dann bei mir eingebrochen seid
also traut euch das lieber nicht

alles klar bin Mntag beim Amtsgericht ud klage es ein
Lohnpfändung !!! und glaube mir Ihr bekommt keinen Fuss auf den Boden
were auch zu deinm Vater fahrn mit dem Ausdruck der PNS Weiss ja wo Ihr wohnt

Alles klar, viel spaß. Ihr werdet nicht weit damit kommen unterschätzt mich nicht. Ich bin nicht
auf dem kopf gefallen

Und Andreas Informiere ich ebenfalls ueber ein paar lustige dinge
ich will mein Geld u Kanacke !!!
2000 Flokken !!!

Du bekommst dein geld
die 2000 flocken
Aber zurzeit leider nur in 100 euro raten

Nein !!!
500 Euro Rate hab es schriftlich
Rae 3 von 6 ist fällug !!!
siehe Quittung
leg dich nicht mit mir an

Habe keinen vertrag unterschrieben und wir haben keine Raten vertraglich Vereinbart
der zettel ist kein vertrag

hab ioch dir schon mal gesagt !!
alles Klar
Wir sprechen uns
Tja nur leider hast du die Quittungen unterschrieben wo steht Rate 1 von 6 Rate 2 von 6 somit
hast Du es annrkannt !!
Aber Anwalt wird Montag eingeschaltet

Ich besorge das geld und ihr kriegt die 500 euro raten
aber tut mir ein gefallen und lasst mich in ruhe
Die aktion gestern war richtig ekelhaft, mich vor den anderen so vorzuführen. Ich nehme
ein kredit auf den ich dann abzahle und ihr bekommt das geld
aber dann gehen wir uns komplett aus dem weg. Wir sind alle mieter hier und wenn wir uns so in
die haare kriegen wird das ganze nicht gut enden
Wir gehen uns aus dem weg und gut ist

++++ An dieser stelle ist ein Bild von dem Dokument mit der Strafanzeige wegen Unterschlagung +++++

Wieso denn Unterschlagung? Ihr werdet das Geld doch bekommen. Ich nehme doch extra einen
Kredit auf um euch das Geld zu geben.

Wie Du siehst ist Schritt 1 getan worden, auf anraten der Polizei siehe Aktenzeichen gehe ich
Montag sprich morgen zum Gerichtsvollzieher, lege die Kosten aus, das holen sie sich von Dir
wieder. Und ich hab mein Geld, wegen Lohnpfändung aurf einmal. Max 2 mal, ich akzeptiere
keine Ratenzahlung mehr will meine 2000 Euro in einmal haben, lasse mich nicht für Dumm
verkaufen. Mfg
Japp nun auf jedenfall
hab Dir gesagt leg Dich nicht mit uns an
war heute morgen drüben Post kommt nach hause
mehr hab ich dir nicht zu sagen
alles andere Gerichtlich !
schönen Tag noch

Hallo,

ich gebe ehrlich zu, dass ich den Messenger-Verkehr nur überflogen habe.

Viel wichtiger bei der Frage nach der Bewertung des Falls ist: was habt Ihr schriftlich miteinander vor Abschluss des Kreditgeschäftes vereinbart?

Ihr habt doch hoffentlich einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt?!

Grüße

Hallo,

mich würde doch mal sehr das „Dokument“ interessieren, wovon er dir ein Bild geschickt haben will.

Ich glaube nicht, dass er eine Strafanzeige gemacht hat.

Auch der Gang zum Gerichtsvollzieher „auf Rat der Polizei“ ist BULLSHIT.
Das ist laienhaft zusammengelogenes Zeugs!

Er müsste zuerst einen Mahnbescheid beantragen, das geht über ein Amtsgericht.
Dann dauert es noch Wochen, bevor der GV tätig würde.

Von Pfändungsfreigrenzen hat der Typ wohl auch nie was gehört. Man kann längst nicht einfach mal alles pfänden.

Meiner Meinung lässt da jemand gerade ganz viel heiße Luft ab und macht sich mit seinen Drohungen wegen ihrer Absurdität sehr lächerlich.

Vielleicht antwortest du ein letztes Mal:
„Hallo, Mensch, wegen Unterschlagung werde ich wohl eine Geldstrafe bekommen. Das ist doch Kacke. Na, was soll ich machen.Ich hätte dir ja eigentlich jetzt direkt die 2000€ zurückgegeben - aber auf Grund der Geldstrafe weiß ich echt nicht, wie ich das schaffen soll. Also wenn ich jetzt echt verurteilt werde, dann ist klar, dass ich erstmal die Geldstrafe zahlen muss. Sorry, wenn es dann mit der Rückzahkung deines Geldes länger als gedacht dauern würde.“

Da entgeht dir was!
Die Polizei hat dem Gläubiger gesagt, dass er direkt zum Gerichtsvollzieher gehen kann und der macht dann direkt ne Pfändung des ganzen Lohns.

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Hallo , einen Vertrag gab es nicht . Die 3000 wurden gegeben , damit wurden dann die Geräte gekauft.

Es gibt nur 2 Quittungen nach bezahlung von je 500 €

1 monatl. Rate von 6 - 500 € leihgabe für musikstudio
2 monatl. Rate von 6 - 500 € leihgabe für musikstudio

Das Dokument ist echt , habe mit der Polizei telefoniert , das Aktenzeichen existiert.

Die Frage ist ob eine Strafanzeige wegen „Unterschlagung“ berechtigt ist da ja nirgends davon die Rede ist nicht das Geld zu zahlen.

Das reicht doch schon.
Damit sind die Beträge und sogar die Zahlungsfristen fixiert.

Sei froh, dass du das Ganze scheinbar sogar aufschlagsfrei bekommen hast.
Hier jetzt zu zucken, macht jeden „besten Freund“ zu deinem Lieblingsfeind.

Wie gesagt es geht nicht darum das die Schuld nicht akzeptiert wird. Nur darum ob eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gerechtfertigt ist

Wenn vereinbarte Zahlngen ausbleiben: Natürlich.

Die Alternative wäre tatsächlich, dem Gläubiger die Sachen (komplett) zu überlassen.
Die Kaufbelege im Besitz des Gläubigers weisen ihn als Eigentümer aus. Welcher Name drauf steht, ist völlig irrelevant.
Ähnlich wie bei einem Bankkredit für ein FZ, wo der Brief bis zur völligen Bezahlung des Kredits bei der Bank bleibt.

Da magst dich evtl. auch mal kundig machen, was der feine Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist. click

Du bist hier in einer ganz schlechten Position.
Schon der geringste Zahlungsverzug kann für dich zur Katatstrophe werden, wenn der Gläubiger nicht kulant ist.

Hallo!

Die gesamte Kommunikation besteht aus heißer Luft.
Sachverhalte strafrechtlicher Relevanz, die bei Polizei und Staatsanwalt zu irgendwelchen Regungen führen könnten. sind nicht zu erkennen. Natürlich wird die Polizei das Anliegen eines Bürgers aktenkundig machen. Das macht die Polizei jeden Tag in ungezählten Fällen, weil irgendwelche Leute den Unterschied von Zivil- und Strafrecht nicht sehen wollen. Ändert aber nichts daran, dass die Polizei nicht zuständig ist.

Es geht um einen Streit, den man unter zivilisierten Menschen in dieser Weise nicht führt. Schon gar nicht kann man mal eben einen Gerichtsvollzieher losschicken. Dass angeblich solcher Rat von der Polizei gekommen sein soll, ist dummes Zeug. Ein Gerichtsvollzieher wird sich nämlich gar nicht bewegen, so lange kein vollsteckbarer Titel vorliegt, aber bis dahin ist es ein weiter Weg.

Die Beteiligten sind nicht gehindert, Advokaten einzuschalten. Damit kann man vermeidbare Kosten initiieren, aber das hier vorliegende Problem nicht lösen, eher verschärfen, weil Anwälte nicht für Gotteslohn arbeiten,

Ich kann der Darstellung nicht entnehmen, welche Rückzahlung ursprünglich und nachweisbar vereinbart wurde. Aber Du wirst es wissen. Das ganze Feld Beleidigungen und ähnlich fruchtlosen Mist solltest Du vergessen. Halte Dich an Vereinbarungen und alles ist gut. Bei unklaren Vereinbarungen und Zahlungen, die nicht den Erwartungen des Gläubigers entsprechen, hat dieser die Möglichkeit, seiner Forderung per Mahnbescheid Nachdruck zu verleihen. Macht der Schuldner daraufhin nichts, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Aber dem Mahnbescheid kann der Schuldner (fristgerecht!) widersprechen und gegen einen Vollsteckungsbescheid kann er Einspruch (natürlich fristgerecht!) einlegen. Dann geht die Sache vor Gericht. Bis dahin dauert es mindestens Monate. Auf die Schnelle geht gar nichts und die Polizei hat mit all dem nichts zu tun.

Knackpunkte: Was wurde beweisbar an Darlehen und für die Rückzahlung vereinbart?
Unter ehrlichen Kaufleuten gilt das gesprochene Wort ohne Wenn und Aber. Ist unter ehrlichen Leuten unbedingt belastbar, ist aber vor Gericht nichts wert, Dort sitzen sich Sturköpfe gegenüber, von denen mindestens einer nichts mehr von getroffenen Vereinbarungen wissen will. Dann geht’s nur um Beweisbares, um Papier. Gibt es aber keine eigenhändig unterschriebenen Papiere, statt dessen nur Whatsapp, behauptete Beleidigungen und ähnlichen Bullshit, sollte der Schuldner wenigstens regemäßige Zahlungen nachweisen können, um glaubhaft zu machen, dass genau diese Zahlungen einer nicht beweisbaren Vereinbarung entsprechen. Dann sieht es für den klageführenden Gläubiger nicht gut aus. Wurden aber keine oder nur unregelmäßige Zahlungen geleistet, sieht es für den Schuldner nicht gut aus. Man versetze sich dafür in die Lage eines Gerichts, das im Müll verbaler Entgleisungen und Vernebelungen wenig vertrauenerweckender Zeitgenossen nach belastbaren Fakten suchen muss.

Gruß
Wolfgang

Tach,

also eine Strafanzeige kann jeder stellen.
Dazu muss man der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt schildern, der eine Straftat darstellt.

Wahrheitsgemäß hätte gesagt werden müssen:
Ich habe X 3000€ geliehen, 1000 hat er bezahlt, jetzt will er nur noch 100€ im Monat statt 500€ zahlen. Mit der letzten Rate hat er sich verspätet, er hat mir nach meinen Drohungen geschrieben, dass er den Rest in Kürze in einem Betrag zahlen will, er habe extra dafür einen Kredit aufgenommen.

Der Beamte hätte dann gesagt: Na, was wollen Sie denn eigentlich hier? Und tschüß.

Offenbar hat der Beamte aber den Eindruck bekommen, dass du den Betrag nicht mehr zurückzahlen willst, dass du dir das Geld also zugeeignet hast (es als dein Eigentum ansiehst).

Na, da hat der Anzeigenerstatter aber wohl gelogen!

Im Gegensatz zur verspäteten Zahlung von Kreditraten ist allerdings die „falsche Verdächtigung“ sehr wohl eine Straftat. Das wäre ein klassisches Eigentor des Anzeigenerstatters.

Wie sieht also meine laienhafte Einschätzung aus:
Eine Unterschlagung liegt nicht vor. Zu diesem Schluss wird auch der Staatsanwalt kommen.
Statt dessen dürfte dein Bekannter selber straffällig im Sinne der „falschen Verdächtigung“ geworden sein.
Das Geld musst du zurückzahlen.
Die Quittungen mit den Angaben „1. Monatsrate“, „2. Monatsrate“ lassen den Schluss zu, dass 500€ im Monat vereinbart waren. Wenn die 3. Rate ausgeblieben ist, bist du im Verzug.
Ein Mahnbescheid kostet bei 2000€ ca. 45€.
(Ich nehme an, dass die fristlose Kündigung des Darlehens rechtmäßig war, da du selber ja deine finazielle Verschlechterung eingeräumt hast)

Es ist kindisch und dumm, zivilrechtliche Forderungen einzutreiben, indem man falsche strafrechtlich relevante Behaptungen aufstellt.
Ich würde an deiner Stelle zunächst abwarten, was passiert.
Nein Quatsch, zuerst natürlich: ZAHLEN! Also 2000€. Nicht mehr, nicht weniger.

Kommt der Mahnbescheid, dann sind trotzdem noch (und zwar nur noch) die Gerichtskosten fällig. Da musst du durch, wenn du mit einer Rate in Verzug warst.

Dann wartest du ab. Meldet sich die Staatsanwaltschaft, dann bitte einen Anwalt beauftragen - nicht mit der Abwehr der Forderung (diese besteht zu Recht, auch die Gerichtsgebühr wirst du zahlen müssen - meiner Einschätzung nach), sondern mit der Abwehr der Strafanzeige und - nach Akteneinsicht - eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Ich kann nicht erkennen, wenn das alles hier so korrekt wiedergegeben wurde, dass dein Bekannter tatsächlich davon ausgehen konnte, dass du die 2000€ behalten wolltest. Im Gegenteil, davon war nie die Rede - es ging ja nur einmal um eine geringere Monatsrate.
Die Chancen stehen gut, dass er bei der Polizei massiv gelogen hat. Dafür soll er dann bitte die Quittung bekommen.

Hallo,

ich denke mal, dass zwei Quittungen, auf denen was von „Monatsrate 500€“ steht, ausreichen werden, um die Vereinbarung von sechs Monatsraten à 500€ glaubhaft zu beweisen.

Bei dem ganzen gequirltem Kot hier, mit dem man eigentlich den Staat nicht belästigen sollte, hat aber eventuell der Gläubiger eine Grenze überschritten.

Wenn tatsächlich bei der Polizei gelogen wurde („Der will das Gelkd behalten“), dann würde ich das nicht mehr tolerieren.

Und ich kann mir diese Lüge vorstellen, die dazu geführt haben könnte, dass der Polizeibeamte überhaupt die Anzeige aufgenommen hat.
Aktenvermerke ins Wachbuch schreiben - OK, das wird auch für Dünnpfiff gemacht.

Hallo ,

Danke für diese ausführliche Antwort.
Es ging nie darum nicht zu zahlen , wie schon richtig erkannt nur um eine niedrigere Rate. Um aber letztendlich
einfach nur Ruhe zu haben wird ein Kredit bei der Bank aufgenommen und lieber Raten an die Bank damit Ruhe ist wie aus dem Chat Gespräch hervorgeht .
Trotz dieser Zusage wurde aber halt die Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt. Am Mittwoch werden die kompletten 2000 € überwiesen aber von wegen das das Geld Unterschlagen werden sollte darf nicht ohne Konsequenzen enden

Bitte???
Das StGB sagt, dass zur Unterschlagung die ZUEIGNUNG gehört.
Der Beschuldigte muss also die fremde bewegliche Sache als sein Eigentum ansehen.
Dazu reicht nicht, mit Raten in Verzug zu kommen.

Weder Fahrzeugbrief noch Kaufbelege sind hinreichende Belege für die Eigentümerschaft.
Auf Fahrzeugbriefen steht das sogar explizit drauf.

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Hallo,

ich muss dir EINMAL auch mal einen Hieb verpassen:

Dem Gläubiger lapidar zu sagen, dass man mit jemanden zusammen ziehen wird und daher mal eben so eigenmächtig von vier Raten à 500€ auf 20 Raten à 100€ reduzieren wird, war kaltschnäuzig, ja geradezu frech und hat das Ganze wohl erst ausgelöst.

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Ja , da muss ich dir leider auch zustimmen

Durch die Überlassung der Kaufbelege als Sicherheit im Tausch gegen den Kreditbetrag hat der Kreditgeber einen Eigentumsvorbehalt auf die Geräte. Die gehören ihm (ob zur Gänze oder anteilig sei dahingestellt) qua konkludentem Handeln bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits.
Da keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind keine Nachfristen einzuhalten.
Wenn der Gläubiger nun den Kredit nicht fristgerecht bedient, hat der Kreditgeber bei beweglichen Gütern oder bei Geldbeträgen ein fristloses Kündigungsrecht mit unmittelbar eintretendem Verzug und sogleich völliges Zugriffsrecht (durch Aushändigung) auf die Sicherheiten (um diese zur Deckung der Restschuld zu verwerten). Wenn dies verweigert wird (wie vom Gläubiger selbst dargelegt) , ist Unterschlagung gegeben.

Scheinbar hat der Kreditgeber hier einschlägige Erfahrung und weiss, was er tut.

Es wurde aber die Aufnahme eines Kredites zugesagt um die komplette Restschuld zu begleichen. Die Anzeige wegen Unterschlagung wurde nach Zusage erstattet.

Wenn du eine fällige Sicherheitsleistung nicht herausrückst, ist das ne andere Situation.

Es wurde am selben Tag die Strafanzeige gemacht an dem der Gläubiger dem Schuldner seine Kontodaten mitgeteilt hat um das Geld zu überweisen und letztendlich wurde auch am selben Tag zugesagt die komplette Restschuld zu begleichen