Ist eine Türöfnung eine Reparatur

Am Sonntag den 23.12.2012 wollte ich morgen um ca 10:00Uhr aus meiner Wohnung gehen .
Doch es ging nicht ich konnte das schloss nicht mehr aufschließen .
Also rief ich meinen Nachbar an und gab ihm über den Balkon meinen Schlüssel.
Aber auch er konnte die Tür nicht aufschließen .
Also den Vermieter anrufen … Der sagte kein Problem ich mache …
13:00 Uhr immer noch keine Nachricht vom Vermieter …
16:00 Uhr immer noch nichts .
Also Schlüssel Dienst der kam und machte sehr schnell sehr gut sehr nett
Der Schaden war der Hauptschlosskasten Defekt er fuhr nach Hause holte einen neue baute ihn ein alles perfeckt .
Doch jetzt kommt das beste Rechnung … Nein er wollte kein Geld
Ich solle ihm die Adresse vom Vermieter geben .
Ok mach ich … Auch noch ein Trinkgeld … Kien Mensch will das Glauben

Doch heute bekomme ich Post vom Vermieter er will Geld … Nicht viel aber mein Geld
Beiliegend eine Rechnung über 74,97 Euro …mit dem Hinweis das ich ja kleinreperaturen selber zahlen muss … Laut Mietvertrag Ist ja ok
Außer das ich den ganzen Tag in meiner Wohnung eingesperrt war .
Ich will aber nicht bezahlen nur aus dem Gründen
1 die Rechnung ist gesplittet wurden. —nicht zulässig
2 in der Rechnung steht öffnen einer Tür und nicht Reparatur
3 ich mag den Vermieter nicht

Jetzt die frage muss ich bezahlen ?.?

Hallo,

nach meiner Auffassung musst du die Rechnung leider zahlen. Klar könntest du vom Vermieter Schadensersatz verlangen weil du evtl. nicht zur arbeit gehen konntest oder ähnliches, aber leider zählt das öffnen und reparieren der Tür wirklich zu den Kleinreparaturen…tut mir leid.

Ja da hast du recht
Aber auf der Rechnung ist die Reparatur der Türe nicht aufgeführt .
Es gibt wahrscheinlich zwei Rechnungen
Ich habe ja den Arbeitsgericht von dem Schlosser darin stehen ja die verbauten Ersatzteile
Und alles andere
Doch auf der Rechnungs Kopie steht nur öffnen einer Tür
Das ist keine Reparatur
Die gesamt Rechnung wird wohl sehr hoch sein .
Ich muss aber laut Mietvertrag maximal 75 Euro bezahlen
Da komm mir der Betrag von 74,97 schon sehr komisch vor !!
Ich gehe mal davon aus das mein Vermieter die Rechnung teilen lasse hat .
Und das ist nicht zulässig und außer dem muss man nur die direkt zugänglichen teile reparieren lassen dazu gehört Schließzylinder und so nicht aber der Kasten im inneren der Tür oder?

Ja also wenn das so ist kommt mir das auch sehr sehr merkwürdig vor. Ich würde von dem Vermieter einfach mal die komplette Rechnung anfordern und nachfragen wie sich ddie 74,97 € jetzt zusammensetzen. Meiner Meinung nach kann man auch bei Kleinstreparaturen nicht sagen: ja hat zwar mehr gekostet aber ich will jz trotzdem 75€ vom Mieter weil das ja so im Mietvertrag steht Sollte also wirklich die Rechnung höher sein und gesplittet worden, bin ich der Meinung, dass du das dann nicht zahlen musst. Das is ja dann keine Kleinstreparatur mehr wenn es mehr als die vereinbarten 75€ kostet.

LG

Hallo,
natürlich nicht zahlen, da die Frage mit 1. selbst beantwortet wurde. Die Rechnung darf nicht gesplittet werden.
Punkt 2, wäre egal, da eine Öffnung der Tür durchaus als Reparatur ausgelegt werden kann, da danach ein neuer Zylinder bzw.Schloss eingebaut wurde. Kleinreparaturen sind in der Regel bis 75 € selbst zu tragen (siehe Mietvertrag).
Punkz 3, ist lustig :-

Hallo!
Danke für die Frage, das ist sehr interessant!
Denn hier kommen mehrere Sachen zusammen. Zum einen ist ohne dieses Schloß die Mietsache nicht nutzbar, das könnte vlt. sogar einen Mietabzug rechtfertigen.
Zum zweiten hat der Vermieter offensichtlich trotz Kenntnis nicht gehandelt. Das könnte vlt. sogar strafrechtlich eine Freiheitsberaubung gewesen sein. Hierfür wäre aber zu prüfen, ob die sog. Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde. Im übrigen ist zu prüfen, ob dem Vermieter Vorsätzlichkeit vorzuwerfen ist oder ob er nur aus Fahrlässigkeit nicht gehandelt hat.
Man könnte hier also überlegen, diverse Fässer auf zu machen, um dem Vermieter einen Denkzettel zu verpassen.

Zum Thema Kleinreparaturen ist ganz klar zu sagen: Diese Klausel im Mietvertrag gilt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die wesentlichste Voraussetzung ist die definitive Nennung der Obergrenze in DM/Euro.
Weitere Voraussetzungen bitte einfach mal googeln. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist die Klausel unwirksam und der Mieter hat keine Kleinreparaturen zu bezahlen.

Wegen deiner drei Gründe:
zu 1: Dass das Splitten einer Rechnung ein Hinderungsgrund ist wage ich zu bezweifeln. Sollte die Kleinreparaturklausel gültig sein besteht die Forderung. Könnte man aber anwaltlich einmal prüfen lassen.
zu 2: Das ist m.E. korrekt. Denn der Mieter durfte in diesem Fall tatsächlich nur das Öffnen der Türe beauftragen und nicht die Reparatur. Ich sehe in der gesamten Schilderung also sogar ein Entgegenkommen des Vermieters. Dieser könnte auch sagen, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Denn hättest du tatsächlich nur das Öffnen beauftragt, also das „freilassen“, dann wäre es garkeine Reparatur gewesen und der Vermieter hätte die vollen Kosten tragen müssen. Dies hätte natürlich nicht zu einem anderen Ergebnis geführt, denn die Reparatur hätte im Anschluss durch Beauftragung des Vermieters ja sowieso gemacht werden müssen. Und bei gültiger Kleinreparaturklausel hättest du eh eine Rechnung bekommen.
zu 3: Der Vermieter hat sich aber m.E. rein formell entgegenkommend gezeigt. Warum er beim ersten Anruf nicht sofort gehandelt hat wäre zu klären, siehe oben.

Wünsche viel Erfolg!

Hallo,
ich befürchte, dass die Zahlung unumgänglich ist, da ja wohl tatsächlich etwas defekt war.
Was bedeutet: Rechnung gesplittet? Reparieren und Öffnen extra?
MfG

Hallo,

also da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Sorry.
MfG
Sabine Kruse

das tut mir leid,dazu kann ich keine Auskunft geben

Im Prinzip kann sich der Vermieter auf die Kleinreparaturklausel berufen. Danach müssen sie alle Dinge bezahlen, die im direkten Einflussbereich des Mieters sind. Das ist das Schloss.

Auch kann der Vermieter Rechnungen, egal ob Reparatur oder andere, die unter die Kleinreparaturklausel fallen, an sie weitergeben. Da beginnt aber schon der Haken. In der Vermieter ist nicht berechtigt, die Rechnung zu splitten. Das macht er sicherlich, damit er mit dem Teil der Rechnung, die den er Ihnen zustellt, unter die Summe für die Kleinreparaturklausel kommt. Und das ist generell nicht zulässig.

Sie brauchen die Rechnung nur dann bezahlen, wenn die Rechnung komplett unter der Summe liegt, die sie bei der Kleinreparaturklausel vereinbart haben. Liegt die Rechnung auch nur 1 € darüber, muss der Vermieter die ganze Rechnung bezahlen.

Ich würde es aber etwas anders machen. Sie hat noch sicherlich eine Haftpflichtversicherung. Rechnungen über eine Türöffnung bezahlt diese im allgemeinen. Denn durch diese Türöffnung wird einen Schaden verursacht am Eigentum des Vermieters. Für diesen Schaden haften sie respektieve Ihre Versicherung.

Reichen sie eine Kopie der Rechnung des Vermieters an Ihre Haftpflichtversicherung weiter und warten, was passiert. Wenn die Versicherung zahlt, dann, und erst dann, bezahlen sie die Rechnung des Vermieters. Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann zahlen sie die Rechnung des Vermieters nicht. Er müsste dann gegebenenfalls klagen.

Und da hätte er wohl kaum Chancen, siehe oben.

Ist kompliziert. Kann da auch nicht weiterhelfen.

Hallo! Also wenn die Gesammtrechnung höher war als der Vereinbahrte Betrag für Kleinreparaturen ist es Vermietersache. Er kann nicht selber Ihnen eine Teilrechnung machen.

Lieber Ratsuchender,
Ihre Gründe zu 2 und 3 ignoriere ich, das ist einfach nur kindisch.
Ansonsten handelt es sich hier nicht um eine Kleinreparatur und die Kosten muß der Vermieter alleine tragen.
Viel Glück!

Hallo,

aus meiner Sicht müssen Sie diese Kosten übernehmen. Bin gespannt, ob Sie weitere Infos aus dem Forum bekommen. Immer wieder ein Tipp von mir, informieren Sie sich beim Mieterbund. Manche Fragen sind eben nicht nur mit ja oder nein zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
meiner Meinung und Erfahrung nach hast du in allen Punkten Recht, wenn denn auch dein dritter Punkt rechtlich nicht haltbar ist -)))
Ihc würde aber dennoch einen Anwalt zu Rate ziehen. kostet ja nicht die Welt, dann bist du auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg.
Gruss Daylighter

kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo, Jup Haug

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi