Habe versehentlich eine überhöhte (Jahres-) Abschlags-Rechnung von meinem Stromanbieter bezahlt. Sehe leider jetzt erst, daß die mir einen besonders miesen Tarif angeboten haben. Glücklicherweise bin ich zeitmäßig noch innerhalb der Kündigungsfrist. Das will ich jetzt auch tun. Nun meine Frage: Gilt eine Überweisung schon als Anerkennung des Jahresvertrages, da sie ja eine aktive Handlung ist? Oder muß der Anbieter mir das Geld zurück zahlen, da ich ja noch fristgemäß kündigen kann?
Hallo,
ich kenne Ihren Vertragstext nicht und schon gar nicht die Rücktrittsklausel usw.
Mit einer Zahlung erkennt man zwar eine evtl. verjährte Forderung an, schließt damit aber nicht einen schwebend unwirksamen Vertrag. Also, ohne genaue Kenntnis des vereinbarten Inhalts kann ich nur diese Antwort geben.
MfG
PB
Überweisung und Kündigung haben rechtliche miteinander nichts zu tun. Die Kündigung ist trotz Bezahlung wirksam, wenn sie fristgerecht abgegeben wurde. Der zuviel bezahlte Betrag muss zurück erstattet werden.
Hi,
schon der Gebrauch von Energie ist schon ein Vertragsabschluss, allerdings nur beim Grundversorger.
Die erhöhte Abschlagszahlung ist m.E.noch kein Vertragsabschluss oder anerkennung da das ja keine Rechnung sondern eine Abschlagszahlung ist.
Würde sofort kündigen, oder vom Widerspruch Gebrauch machen. Wird auf jedenfall ein steiniger Weg.
vertragsrechtlich gesehen ist die zahlung einer rechnung eine Vertragsgemäße pfilcht (hier geld gegen stromlieferung) Sie hat im Allgemeinen keine Vertragsverlängernde Wirkung. ähnlich ist es beim telefon der vertrag verlängert sich erst, wenn innerhalb der frist keine Kündigung erfolgt.
sollten schon vorauszahlungen geleistet worden sein, sind diese selbstverständlich rückwirkend auszugleichen
denn bei einer Kündigung sind mit wegfall des Rechtsgrundes (Vertrag) auch die bereits bezahlten Leistungen zurückzuzahlen (juristisch ausgedrückt: das rechtsgeschäft wird extunc (=rückwirkend)vernichtet.
Hallo, zunächst einmal kündigen sie fristgemäß den Vertrag bzw. den Tarif. Es stellt sich auch die Frage, ob ihr Energielieferant nicht eine „Bestabrechnung“ macht. Dieses bedeutet, nach bezogener Liefermenge die günstigste Eingruppierung. Ich würde mit dem Energieunternehmen Kontakt aufnehmen. Die meisten haben ein Servicecenter, wo man ihr Anliegen im Regelfall sogar lösen kann. Eine falsche „Überweisung“ führt im Regelfall nicht zu irgendeiner Anerkennung und zu einer Begründung eines anderen Vertragsinhalts.
also wenn du noch in der Kündigungsfrist bist, kannst du jederzeit die Kündigung auch noch aussprechen. Die zuviel bezahlten Beträge müssen dir wieder erstattet werden.
Also meinem Verständnis nach hat Dir Dein Stromanbieter ein Angebot gemacht, dass Du durch Zahlung des geforderten Betrages zunächst angenommen hast. Somit ist ein Vertrag zustande gekommen.
Ich würde das jetzt innerhalb der Frist kündigen mit der Begründung, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat. Das müsste über das Fernabsatzgesetz gedeckt sein.
Wenn du den vertrag online abgeschlossen oder per Telefon hast, kannst du innerhalb 14 tagen ohne irgendwelche Folgen den vertrag wiederrufen.
Wiederrufen und kündigen sind 2 verschiedene sachen. Kündigen kannst du nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist, den vertrag wiederrufen kannst du, weil dann noch kein vertrag zustande gekommen ist.
Ole
Solange du noch in der Kündigungsfrist bist und fristgerecht kündigen kannst, muss dir dein Stromanbieter das Geld zurückbuchen.
Eine Zahlung gilt zwar auch als stillschweigende Willenserklärung, hebt jedoch keine eingeräumten und vorallem gesetzlichen Kündigungsfristen auf.
Eine Gesetzliche Kündigungsfrist, oder auch eine im Vertrag rechtskräftig vereinbarte Kündigungsfrist ist auch bei der Zahlung noch gültig.
Nochmals vielen Dank an alle. Habe auf Basis der unterschiedlichen Meinungen und Hinweise einen Brief an den Stromanbieter formuliert, der wohl alle rechtlichen Regelungen mit einschloß; und siehe da, es hat funktioniert: die Kündigung wurde bestätigt und das Geld wird rücküberwiesen.