Hallo,
ich habe ganz brav meine Steuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009 abgegeben, aufgrund von familiären und beruflichen Umständen, habe ich diese etwas verspätet abgegeben, aber durch Fristverlängerungen noch fristgerecht.
Irgendwie ist bei der Prüfung jetzt rausgekommen, dass ich wohl die Erklärung von 2007 vergessen habe und prompt habe ich einen sehr hohen Schätzungebescheid bekommen, mein Steuerberater hat selbstverständlich sofort Einspruch eingelegt und einen Antrag auf Vollstreckungsaussetzung gestellt.
Bisher dauert die Entscheidung sowohl für den Einspruch, als auch für den Antrag auf Vollstreckungsaussetzung noch an.
Da ich seit Mitte des letztens Jahres ein Nebengewerbe angemeldet habe, habe ich deshalb vor kurzem eine Umsatzsteuer-Anmeldung gemacht und den Betrag auch überwiesen, die Überweisung ging über das Konto meines Steuerberaters.
Heute erhielt ich eine Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt, ja, ich bekam diese Mitteilung, obwohl mein steuerberater eine Empfangsvollmacht bereist beim FA hinterlegt hat.
Auf jeden Fall haben die wohl ein Teil der gezahlten Umsatzsteuer auf die geschätzten Einkommensteuern umgebucht.
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da a) meine Zahlung zweckgebunden war und b) eine Vollstreckung, egal ob durch Umbuchung oder anderer Maßnahmen bis zur Entscheidung über den Antrag auszubleiben sind.
Kann man wegen Umbuchungsmitteilungen auch einen Einspruch/Widerspruch einlegen, oder muss man das so hinnehmen?
(PS: Ich möchte keine Rechts- oder Steuerberatung in dem Sinne, sondern nur einen Rat ob überhaupt ein Einspuch/Widerspruch möglich ist).
DANKE im Voraus.
Gruß