Ist eine Vermietung als Ferienwohnung gewerblich?

Hallo liebe Mitlgieder!

Weiss jemand, ob eine Vermietung der Eigentumswohung als Ferienwohnung ein Gewerbe darstellt? Darf eine Eigentümergemeinschaft die Vermietung als Ferienwohung untersagen (weil eine gewerbliche Nutzung laut Teilungserklärung verboten ist), während eine „normale“ Vermietung gestattet wird?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten von Frau Nordschmidt

hallo,

wenn die vermietung einer wohnung als ferienwohnung zwangsläufig als gewerblich anzusehen wäre, dann müsste jeder eigentümer eines mehrfamilienhauses durch die vermietung der wohnungen zum gewerbetreibenden werden.

lg dev

Moin,
nur mal so bei Tante Goo gefunden
http://www.kochmesser.de/archiv/04-1112/041102_ferie…

vnA

meine Auffassung
Hallo,

die Vermietung einer Ferienwohnung stellt meiner Meinung nach eine private Vermögensverwaltung und keine gewerbliche Tätigkeit dar.

Anders ist es, wenn man dem Mieter nicht nur Räume überlässt, sondern auch zusätzliche Leistungen erbringt.

***

Bei Wohnanlagen ist dies immer kritisch zu sehen, da hier mit einem permanenten Wechsel der Belegung zu rechnen ist. Insbesondere die Abrechnung von Nebenkosten nach Köpfen ist dann schwierig.

Ist der Vermieter der Wohnung gewerblich tätig, nimmt er auf die Miete eine Umsatzsteuer. Dies müsste dann in der Neben- und Betriebskostenabrechnung und der Hausgeldumlage mit zu Grunde gelegt werden.

Da dies ein nicht unerheblicher Aufwand für die Verwaltung ist, sollte hierzu vorab eine Einigung gefunden werden.

Christian