Ist eine WG Gründung in einer beliebiger Wohnung erlaubt?

Darf man in jeder beliebigen Wohnung, auch wenn sie erst nur von einer Person bewohnt wird, eine WG gründen?
Oder gibt es da irgendwelche rechtlichen Einschränkungen?

Der Hintergrund ist, dass eine Freundin bisher eine relativ große Wohnung alleine (davor mit ihrem Freund) bewohnte, sich diese aber nun nicht mehr leisten kann.
An sich ist es eine schöne Wohnung und jetzt überlegen wir ob wir eine 3er WG daraus machen oder eher machen können.

Servus,

die rechtlichen Einschränkungen liegen darin, an wen und zu welchem Zweck der Eigentümer die Wohnung vermieten möchte.

Schöne Grüße

MM

Stichwort Untervermietung

In jeder beliebigen (beliebig kleinen) sicherlich nicht. Stichwort Überbelegung.

Wichtige Kernpunkte dazu:

•Für eine Untervermietung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Am besten fordern Sie diese schriftlich ein.
•Der Vermieter muss die Zustimmung erteilen, wenn Sie als Mieter ein berechtigtes Interesse daran haben.
•Er kann die Erlaubnis zur Untervermietung nur verweigern, wenn die Wohnung dadurch überbelegt würde oder besondere Gründe gegen die Person des Untermieters sprechen.
•Lehnt der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ab, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eventuell sogar einen Anspruch auf Ersatz der entgangenen Untermiete.
•Bei unbefugter Untervermietung hat der Vermieter das Recht, nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
(Quelle: finanztip.de)

MfG
duck313