Ist eine Zustellung in einen kaputten Briefkasten

In einem Mehrfamilienhaus wird Postdiebstahl betrieben. Da der Briefkasten dadurch erheblich beschädigt wurde, man kann problemlos mit der Hand von unten in den Briefkasten greifen, wurde, auf Anraten der Polizei, das Namensschild entfernt und ein Postfach eingerichtet.
Die Stadt hat eine Ladung in besagten Briefkasten zugestellt.

Verletzt der Zusteller denn nicht seine Sorgfaltspflicht?

Hi
wenn sich die Rechtsprechung nich groß geändert hat gilt:
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass für ihn bestimmte Post ihn auch erreicht.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Das heißt für Dich, auf den Fall bezogen, was?

Wie kann eine Zustellung erfolgen, wenn an dem Briefkasten kein Name angebracht ist?
Gibt es sonst einen Hinweis darauf, wem der entsprechende Briefkasten gehört?

Oder wurde die Ladung an der Haustür einer Person übergeben, die dafür entsprechend unterschrieben hat?

dickes Fragezeichen mit lieben Gruss

Das Hinweisschild auf das Postfach inklusive Postfachnummer wurde auf Anraten der Polizei entfernt um Zugriffe der gleichen Art darauf zu vermeiden. Niemand hat die Ladung entgegengenommen geschweige denn dafür unterschrieben.

Hallo!

Wie kann eine Zustellung erfolgen, wenn an dem Briefkasten
kein Name angebracht ist?

Genau das ist die zentrale Frage.

Gibt es sonst einen Hinweis darauf, wem der entsprechende
Briefkasten gehört?

Ja, und zwar die Erinnerung des Postbediensteten, der dort täglich verkehrt. Es gibt Briefkästen, da fallen die Namensschilder einfach so ab. Diskutieren können wir also die Frage, ob ein Postbediensteter, der auf einen solchen Kasten trifft, seiner Pflicht eher nachkommt, wenn er die Post einwirft oder doch eher dann, wenn er sie wieder mitnimmt. Da dürfte es dann auf weitere Indizien ankommen. Wenn die Person eine benamte Klingel hat, dann ist sie wohl nicht ausgezogen. Wenn der Briefkasten nicht zugeklebt ist, dann ist er wohl noch im Betrieb. Sowas denkt sich dann ein Postmann und wirft den Brief ein.

Oder wurde die Ladung an der Haustür einer Person übergeben,
die dafür entsprechend unterschrieben hat?

Auch ein guter Gedanke, denn die Art der Zustellung steht nicht auf dem Briefumschlag. Das müsste man durch Akteneinsicht klären.

Klingt komisch aber es steht doch da:
Er muss halt dafür sorgen, dass ein Briefkasten da ist, aus dem nichts geklaut werden kann. Ist in einem Miethaus was schwierig, da das sicher Sache des Vermieters ist, aber (und da hab ich mich bei den Kollegen gestern nochmal erkundigt) ist die Rechtsprechung da eindeutig.
CU
HaWeThie

Hallo violettesD,

ich gebe zu bedenken, dass ein Postfach nur von der Post bedient wird! Andere Briefdienste kennen das Postfach nicht.

Mit welchem Briefservice werden die Briefe der Stadt denn zugestellt?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass für ihn bestimmte
Post ihn auch erreicht.

Du meinst sicher: erreichen kann. :wink:
Gruß
loderunner