Ist eine Zuzahlung in eine Bankhypothek

… steuerlich absetztbar
Kurz gesagt: Mietzins + Steuerrückerstattung wird in die Gegenfinanzierung der ETW gesteckt. Darüber hinaus muß ich jährlich Geld zuschiesen. Eine Mieterhöhung oder die juristische Anfechtung des ETW-Kaufvertrages ist nicht möglich.
Kann dieser privater Zuschuss in irgendwelcher Form steuerlich geltend gemacht werden.
Wie muß ich das aus fachlicher Sicht richtig sehen.
Im Falle von Unklarheiten, bitte nachfragen. Danke.

Für Tips und legale Tricks bin ich euch sehr verbunden. Bitte keine dubiosen Angebote, seitens Fachkundiger gewisser Branchen. Auch entsteht durch Beantwortung meiner Frage kein kostenpflichtiges Vertragsverhältniss.

Mit freundlichem Gruß
Manfred

Hallo,
die Einnahmen abzüglich Ausgaben, in dem Fall dann wohl Verlust, können und müssen Sie doch bei der Einkommensteuererklärung unter Einkünften aus V+V angeben. Damit werden sie doch „abgesetzt“…
Viele Grüße
hobiewaters

Tut mir Leid, bei dieser Frage kann ich nicht helfen.
MfG
Seppl1

Hallo,
danke für Ihre schnelle Antwort. Die Anlage V+V mache ich, also in der Anlage Zeile 33, AFA und Zeile 36, Schuldzins o. Tilgung. Doch die Geldrückerstattung des Finanzamtes aus dem Vorjahr, wird Monat für Monat für die Gegenfinanzierung wiederverwendet. In welche Zeile der V+V Anlage für 2010 setze ich diese Summe ein.
Zeile 36: Schuldzinsen o.Tilgung.
Zeile 37: Geldbeschaffungskosten etc.
Zeile 38: Renten, dauernde Lasten.
Zeile 39: Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen…
Zeile 42: zu berücksichtigender Anteil aus 2009,2008 etc.

Oder geht das auf diese Weise nicht abzusetzen?
Viele Grüß Manfred

In welche Zeile der V+V Anlage für 2010 setze
ich diese Summe ein.
Zeile 36: Schuldzinsen o.Tilgung.
Zeile 37: Geldbeschaffungskosten etc.
Zeile 38: Renten, dauernde Lasten.
Zeile 39: Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen…
Zeile 42: zu berücksichtigender Anteil aus 2009,2008 etc.

Oder geht das auf diese Weise nicht abzusetzen?
Viele Grüß Manfred

welche Summe genau? Die Rückerstattung des FA kann man nirgends eintragen in die Anlage V. Dann besser einen steuerlichen Berater nehmen /Lohnsteuerhilfevereine sind günstiger. Kann man schlecht aus der Ferne erklären das Ausfüllen…
Gruß

Hallo Manfred,

Deine Frage(n) kann Dir nur ein guter Steuerberater (Beratung und Auskunft i.d.R kostenpflichtig - ggf. vorher fragen) beantworten, welcher alle Deine Einkünfte, Ausgaben, usw. genau kennt.
Du kannst Dich zwecks geeignetem Steuerberater - müßte aber jeder Stb blicken - an die Steuerberaterkammer in deinem Bundesland wenden, da ich nicht ersehe wo Du Zuhause bist.
Eventuell kann man dir auch bei der IHK Industrie- und Handelskammer (i.d.R. in jeder Kreisstadt) weiterhelfen und Dir eventuell einen Steurberater nennen, alternativ Gelbe Seiten.

Als weitere Alternative wende Dich nach einer telef. Terminabsprache mit dem Sachbearbeiter an das für Dich zuständige Finanzamt. Eventuell gut und kostenlos!!

Der SB beim FA braucht aber deine letzte Steuererklärung und weitgehend alle notwendigen Unterlagen. Sonst wird’s nichts!

Lb Gruß
SchwabenRoland

Hallo Manfred,

vorab moechte ich mich fuer die verspaetete Antwort entschuldigen.

Leider kann ich dir in deinem Anliegen nicht weiterhelfen, da ich in Sachen Steuern selber meine Steuerberaterin hinzuziehen muss.

Ich hoffe du findest jemanden der dir in dieser Sache nuetzliche Tipps geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

leider kann ich dir zu dieser Frage keine passende Antwort geben. Tut mir leid.

Gruß