Hallo, wir wollten in Januar 2010 unser Haus verkaufen und haben einen Makler mit dem exklusive-Verkaufsrecht beauftragt. Da wir diese Entscheidung recht schnell bereuten legten wir den Vertrag ab Juni still mit der Begründung nicht länger an einem Verkauf interessiert zu sein. Nun lauft den Vorgang in Januar 2011 ab und möchten wir ab diese Zeit unser Haus Maklerfrei anbieten. Unsere Maklerin meint aber das ein stillgelegten Vertrag nicht gekündigt werden kann, sprich - wir können ab Januar unser Haus nicht frei verkaufen, sondern müssen uns wieder an Ihr Maklerbüro binden für den Restzeit des stillgelegten Vertrages (von Juni bis einschl. Januar).
Ist das Rechtsdicht ? Und kann unsere Maklerin von uns Gebühren kassieren bei nicht Verkauf ? Über euere Info und Erfahrungen wurden wir uns sehr freuen !
Hallo,
ein sog. „stillgelegter“ Vertrag ist mir völlig unbekannt. Der Vertrag muss doch normalerweise nach einer bestimmten Festlaufzeit kündbar sein! Das sollten Sie prüfen und ggfs. muss sich das ein Anwalt anschauen.
Viele unseriöse Makler versuchen auch bei Nichterfolg irgendwelche dubiosen Gebühren zu verlangen - auch hier bei Bedarf Anwalt einschalten!
Gruß
Was ist denn ein stillgelegter Vertrag?
Wird die Verkaufsabsicht eingestellt, ist der Vertrag kündbar. Scheint hier aber nicht der Fall zu sein, da ab Januar ja wieder von privat angeboten werden soll.
Das könnte allerdings auch schon heute passieren, denn der private Verkauf ist jederzeit möglich - trotz Maklerauftrag/-vertrag.
Ob der Makler dann Anspruch auf irgendwelchen Aufwendungsersatz hat, kann ich nicht beurteilen. Das steht entweder im Vertrag oder den AGB des Maklers.
Grundsätzlich besteht die Frage, ob ein Vertrag über eine so lange Laufzeit (12 Monate) überhaupt zulässig ist. Aber auch das kann ich nicht beurteilen, weil es individuell vereinbart worden sein kann (und darf).
Vorsorglich würde ich den vertrag mal außerordentlich kündigen, hilfeweise zum vereinbarten Ablauf 12/2010. Aber auch hier ist Vorsicht geboten und darauf zu achten, dass kein Aufwendungsersatz bei vorzeitiger Kündigung vereinbart wurde.
Hallo, also bei Nichtverkauf, ist die Provision nicht gerechtfertigt, außer!! es ist explizit im Vertrag ausgewiesen. Stillgelegter Vertrag?? Hmm kann ich mich nicht so aus, aber eine Kündigung des Vertrages muss doch möglich sein!? Lesen Sie im Vertrag noch mal genau nach, was unter Kündigungsrecht vereinbart wurde. Im Zweifel-Rechtsanwalt befragen.
Alles Gute
Hallo, in diese Angelegenheit kann ich euch leider nicht helfen, da ich in Versicherungssachen spezialisiert bin.
Hallo,
ich kenne auch keinen stillgelegten Vertrag. War über 20 Jahre selber Maklerin. Nach meinem Wissen läuft dieser Vertrag aus zum angegebenen Zeitpunkt. Wieso habt Ihr es bereut? Hat sie nicht richtig gearbeitet? Hat sie Kunden gebracht? Dann ist es ihr Fehler. Lest noch einmal genau den Vertrag durch. Ist ein Regel-Vertrag oder hat sie den Text selber geschrieben. Es ist schwierig, weil ich nicht genauen Text kenne. Aber wenn sie nicht verkauft hat, dann kann sie auch kein Geld verlangen. Es sei denn, es ist ein unseriöser Vertrag und den kann man sofort anfechten. Ein Makler darf nur dann Geld verlangen, wenn er eine Leistung erbracht hat: hier - Verkauf. Er darf kein Geld verlangen für seine vorbereitenden Arbeiten.
Nur: wenn Ihr selber jetzt verkauft solange der Vertrag gilt, dann darf sie Geld verlangen, weil sie einen Alleinauftrag mit Euch abgeschlossen hat. Dies besagt, egal wer kauft, egal wer den Käufer bringt, dann kassiert sie.
Es gibt auch in jeder Stadt den Haus- und Grundbesitzerverein. Den einfach mal anrufen. Ist sie Mitglied im RDM oder VDM, dann einfach dort anrufen und die Sache darstellen. Dann bekommt sie ganz schnell eine Abmahnung. Normal bedeutet dies ab Januar könntet Ihr verkaufen. Manchmal hilft es auch, Ihr einfach mit der Gerichtsbarkeit drohen.
Hoffe, konnte Euch ein wenig weiterhelfen.
LG Rasbadine