Ist Elterngeld das gleiche wie Elternzeit

Hallo liebe Eltern,

ich komme irgendwie immer mit den beiden Begriffen durcheinander:

Ist Elternzeit nun eigentlich das Gleiche wie Elterngeld? oder sind das zwei Aspekte der gleichen Sache? Oder etwas ganz anderes?

Ich bitte um Aufklärung, danke!

dazu kann ich leider nichts sagen. ich bin versicherungsfachmann und kenne mich in meiner früheren branche aus.

DAs sind vollkommen einzeln zu sehende Dinge.

Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahren nehmen, davon maximal 1 Jahr nach dem 3. Geburtstag und nur mit Zustimmung des AG.

Elterngeld bekommt ein Elternteil maximal 12 Monate (Alleinerziehende 14), kann es aber über die doppelte Zeit auszahlen lassen und muss für die ersten 12 Monate weniger als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten.
Da bei der Elternzeit dies auch die Höchstgrenze ist, wird beides meist im Zusammenahng gesehen.

Sorry, bei der Frage muß ich jetzt einfach mal wikipedia zitieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

Grüße
Bröselchen

Na Elternzeit ist die Zeit die man für die Erziehung des Kindes beim Arbeitgeber beantragt, also die Aussseit die dafür vorgesehen ist.

Elterngeld beantragt man bei der Kreisverwaltung und erhält es im Gegenzug dessen, da man kein Gehalt mehr bekommt in dieser Zeit.

In diesem Fall wörtlich zu nehmen

ElternZEIT

ElternGELD

Hallo,

Elterngeld ist Geld, dass man für das Kind vom Staat bekommt für maximal 14 (Lebens)Monate…

Elternzeit ist die Zeit, bei der man daheim bleiben kann (bis zu 3 Jahren) um sein Kind zu betreuen und erziehen.

Also wenn du Elternzeit nimmst, kannst du zumindest einen Teil davon, z B das erste Jahr, in dieser Zeit Elterngeld bekommen.

Hallo,

Zeit und Geld sind nicht das gleiche. :smile:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

Besser kann ich es auch nicht erklären.

LG Ralf

Servus,

Elterngeld (früher Erziehungsgeld) wird während der Elternzeit (früher Erzeihungszeit) gezahlt.

Im Unterschied zum Erziehungsgeld allerdings nicht mehr 2 Jahre lang (Bayern 3 Jahre), sondern nur noch 10 Monate. Unter Umständen bis 14 Monate. Was für dich zutrifft erfährst du beim Amt für Versorgung und Familie oder hier:
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/einrich…

Gruß
widecrypt

Hallo zurück,
Elternzeit kann man beim Arbeitgeber beantragen, der kann einen von einem Jahr bis zu 3 Jahren (auch wohl 12 Jahre) von der Arbeit freistellen, also Entgeldfrei.
Das bedeutet, das lediglich bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, dieses auch nach der Elternzeit weiterbesteht. Bei einem befristeten Vertrag läuft dieser allerdings zeitgerecht aus.
Also Elternzeit hat nichts mit dem Geld zu tun.
Das Elterngeld beantragt man im Allgemeinen beim Jugendamt und wird sozusagen aus der Staatskasse bezahlt, das sind glaube ich 68 % des zuvor verdienten Gesamteinkommens nach Abgang der Steuern und Sozialabgaben. Mann kann es über 1 Jahr oder auch in 1/2 Summe über 2 Jahre auszahlen lassen. Am Einfachsten in Netz nachlesen oder beim Jugendamt nachfragen oder bei der Elterngeldstelle in Bonn.

Viel Erfolg

www.elterngeld.net oder www.elterngeld.de

Hallo,

Elternzeit bezeichnet man als einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Die Elternzeit kann max. 3 Jahre dauern, anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter.

Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate lang, nach der Geburt des Kindes, ein vom vorigen Einkommen abhängig, in Höhe von bis zu 1800 Euro pro Monat gezahlt.

Grüße

Faymee

Hallo ! Da es bei mir mittlerweile schon 6 Jahre aus ist und in dieser Zeit hat sich relativ viel verändert würd ich dir raten im Google danach zu suchen. Steht alles super drin. Wünsche dir eine spannende Zeit mit deinen Baby . Alles Gute. Lg

Hallo ! Da es bei mir mittlerweile schon 6 Jahre aus ist und in dieser Zeit hat sich relativ viel verändert würd ich dir raten im Google danach zu suchen. Steht alles super drin. Wünsche dir eine spannende Zeit mit deinen Baby . Alles Gute. Lg.

ich weiss es leider nicht! Frag bei der Versicherung nach…

Hallo,
Elterngeld und Elternzeit sind nicht das gleiche, können sich aber überschneiden. Elterngeld erhalten Paare bis zu 14 Monate nach der Geburt. Hier geht es um Geld.
Elternzeit ist die Zeit, die Eltern mit ihren Kindern zu Hause bleiben um diese zu erziehen. Elternzeit kann man/frau bis zu drei Jahre nehmen. Hier geht es also um Zeit.
Die Überschneidung besteht in den ersten 14 Monaten nach der Geburt, wenn Elternzeit genommen wird und gleichzeitig Elterngeld bezahlt wird.
Herzliche Grüße und alles Gute, SAM

Hallo Thunderlight,

es sind zwei paar Stiefel.

Elterngeld wird nur für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes bezahlt. Elternzeit können sie 3 Jahre nehmen, verteilt auf einzelne Lebensmonate bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.
Elterngeld sollte Sie immer in Kombination mit Elternzeit nehmen, da das Gehalt 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen wird.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo, muss leider sagen, dass ich mich da nicht mehr wirklich auskenne, mein Sohn ist inzwischen 34 Jahre alt, da gabs sowas nicht in dieser Form, da war man einfach eine Zeit lang im Mutterschutz. Ich kann nur sagen, dass Zeit und Geld ja eindeutig zwei völlig verschiedenen Sachen sind. Würde mich beim Arbeitsamt schlau machen. LG Gabi Happel