Ist Entsendung der richtige Begriff?

Hallo,

ein Konzern besteht aus verschiedenen Gesellschaften. Wie nennt man es, wenn Mitarbeiter bei einer Konzerngesellschaft angestellt bleiben, aber für eine andere am selben Standort arbeiten?
Entsendung bezieht sich nach meinem Verständnis des Wikipediaartikels auf den Fall, dass ein Arbeitnehmer von einer Firma ins Ausland geschickt wird, für ihn aber die selben arbeitsrelevanten Gesetze gelten wie im Inland. Wenn sich aber alles im Inland abspielt, ist der Begriff Entsendung wohl falsch.
Leiharbeit kam mir noch in den Sinn, aber dies setzt voraus, dass die Arbeitskraft bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist und von dieser verliehen wird.

Vielen Dank schonmal, Tychi

Hallo Tychi,

das nennt man durchaus Arbeitnehmerüberlassung (vulgo „Leiharbeit“). Dafür ist kein spezialisiertes Verleihunternehmen nötig.
Allerdings hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG bestimmt, daß die Vorschriften des AÜG innerhalb von Konzernunternehmen nicht gelten. Deshalb braucht der konzerninterne Verleihbetrieb z. B. keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung.
Gibt es allerdings in den beteiligten Unternehmen BR’e, unterliegt dieser Verleih den Vorschriften des BetrVG.

&Tschüß

Wolfgang