Ist Erbe in Polen steuerpflichtig, wenn ich

… in Deutschland wohne?

Ich habe in Polen Aktein von meinem Vater geerbt, diese jedoch noch nicht in Polen verkauft. Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft (DE/PL). Fester Wohnsitz ist in Deutschland, polnische Ausweise sind alle abgelaufen und nicht verlängert worden.
Wert der Aktien ist ca. 12.000 PLN (ca. 3000 EUR) - in Deutschland falle ich nicht unter die Erbschaftssteuer, da der Betrag viel zu gering ist. Wie verhält es sich in Polen?
Muss ich das an irgendein Finanzamt in Polen melden, wenn ja, welches Finanzamt, da ich in Polen keinen Wohnsitz habe.

Es tut mir leid, aber im polnischen Erbschaftsrecht kenne ich mich leider nicht aus.

Erbe ist in Polen steuerpflichtig - aber wenn es um 12.000 PZN ( ca 3000 Euro ) ist - wird NULL Steuer ausfallen.
Allerdings wenn der Zugriff auf Aktien-Depot nicht möglich ist (z.B. online) wird es schwer die Aktien zu verkaufen. ( Erbschein usw. )

das ist zu juristisch, dazu kann ich eigenltich nichts sagen. Es gibt ja ein Doppelsteuerabkommen zwischen beiden Ländern.Wenn sie nach deutschem Recht versteuern und in Deutschland wohnen, dürfte es kaum Schwierigkeiten geben.

O.

Hallo
In Polen gibt es natuerlich Erbschaftssteuer und fuer direkten Angehoerigen (so wie Sie) ist bei einem Betrag von 12 000 zl ca. 400 zl Steuer faellig, egal wo Sie wohnen wenn Vater in Polen wohnte. Darueber hinaus koennen die Angehoerigen eine Befreiung beantragen, von der Summe bis 9636 zl, so koennte es nur ca 100 zl bleiben. Ich weiss aber nicht wo sie zu entrichten waere, vielleich am letzten Wohnort des Vaters?

Viele Gruesse
Andrzej

kann dir keine ANTWORT geben , da ich mich damit nicht auskenne

Sorry, nicht mein Thema…

tut mir leid, kann ich nichts zu sagen…
gruss ludger

Hallo!
Tut mir Leid, da kann ich gar nicht weiterhelfen…
Grüßle

… in Deutschland wohne?

Ich habe in Polen Aktein von meinem Vater geerbt, diese jedoch
noch nicht in Polen verkauft.

Muss man ja auch nicht, wenn Sie rentabel sind.

Ich besitze die doppelte
Staatsbürgerschaft (DE/PL). Fester Wohnsitz ist in
Deutschland, polnische Ausweise sind alle abgelaufen und nicht
verlängert worden.

Die Staatsbürgerschaft hat nichts mit der Gültigkeit der Ausweise zu tun.

Wert der Aktien ist ca. 12.000 PLN (ca. 3000 EUR) - in
Deutschland falle ich nicht unter die Erbschaftssteuer, da der
Betrag viel zu gering ist. Wie verhält es sich in Polen?

Leider kann ich zu Erbschaften keine Auskunft geben.

Muss ich das an irgendein Finanzamt in Polen melden, wenn ja,
welches Finanzamt, da ich in Polen keinen Wohnsitz habe.

Ich meine, dass es immer das jeweilige Fnanzamt ist, wo das Erbe stattgefunden hat. Also in diesem Fall einfach beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes des Vaters nachfragen.

Gruß
K.

da würde ich einen anwalt befragen