Ist Ermordung ein Unfall?

Hallo,

bei Unfallversicherungen heißt es doch, dass ein „von außen einwirkendes körperlich schädigendes Ereignis“ eingetreten sein muss.

Wenn jemand Selbstmord begeht, ist es kein Unfall, denn das Ereignis ist zwar körperlich schädigend, tritt aber nicht von außen ein.

Wie aber ist es, wenn jemand ermordet wird? Ermordung tritt von außen ein und ist auch körperlich schädigend.

Oder gibt es da Ausflüchte für die Versicherung?

Grüße
Carsten

Hi

bei Unfallversicherungen heißt es doch, dass ein „von außen
einwirkendes körperlich schädigendes Ereignis“ eingetreten
sein muss.

kleine Ergänzung: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Wenn jemand Selbstmord begeht, ist es kein Unfall, denn das
Ereignis ist zwar körperlich schädigend, tritt aber nicht von
außen ein.

Kann schon von außen eintreten. Bsp. wenn jemand vor den Zug springt. Problem wäre hier, dass es freiwillig und nicht unfreiwillig geschieht.

Wie aber ist es, wenn jemand ermordet wird? Ermordung tritt
von außen ein und ist auch körperlich schädigend.

Der Unfallbegriff ist hier erfüllt. Also passt.

Oder gibt es da Ausflüchte für die Versicherung?

ich könnte mir vorstellen, dass die Versicherung evtl. den Mörder in Regreß nehmen kann aber da bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall würde die Versicherung bei der Leistung nicht rauskommen.

Gruß
Markus

Moinmoin

Hallo,

bei Unfallversicherungen heißt es doch, dass ein „von außen
einwirkendes körperlich schädigendes Ereignis“ eingetreten
sein muss.

So ist das.

Wenn jemand Selbstmord begeht, ist es kein Unfall, denn das
Ereignis ist zwar körperlich schädigend, tritt aber nicht von
außen ein.

Das kommt auf das jeweilige Bedingungswerk an, durchaus möglich das es Unfallversicherungen gibt in denen bei Selbstmord die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt wird.

Bei vielen Lebensversicherern ist es auch so das nach Ablauf von 24 oder 36 Monaten Vertragsdauer auch bei Selbstmord die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt wird.

Wie aber ist es, wenn jemand ermordet wird? Ermordung tritt
von außen ein und ist auch körperlich schädigend.

Mord ist versicherungstechnisch gesehen ein Unfall, so sehe ich das auf jeden Fall.

Oder gibt es da Ausflüchte für die Versicherung?

Bei Selbstmord müsste man sich mit dem jeweiligen Bedingungswerk auseinandersetzen, bei Mord bin ich mir ziemlich sicher das gezahlt wird.

Grüße
Carsten

Grüße Zahao

Hallo,
Opfer von Gewalttaten -da gibt es sogar ein Gesetz dazu.
Gruss
Czauderna