Angenommen A und B befinden sich in einer festen Beziehung. A überweist B sagen wir mal einen Betrag von 10000€ da beide sehr gerne Reisen und A gerne möchte, dass auf der Kreditkarte von B ein Puffer vorhanden ist, dass wenn es zu Problemen kommen sollte, etwas mehr Sicherheit gegeben ist.
A überweist also in 2 Überweisungen je 5000€ mit dem Verwendungszweck „Urlaub“
A und B heiraten später und wie es nun leider oft vorkommt, kommt es zur Trennung und in der Zukunft dann wohl auch zur Scheidung.
Das Geld wurde also schon vor der Ehe als Puffer überwiesen.
Person A bittet nun Person B um die Rückzahlung der 10000€, Person B weigert sich nun und behauptet, es sei eine Schenkung.
Hat Person A irgendwie eine Chance an das Geld zu kommen, oder kann Person B einfach behaupten es sei eine Schenkung gewesen und das Geld einfach so behalten?
Wenn Person A eine Chance hat, wie soll er dann vorgehen?
HOffe es ist soweit verständlich, danke für eure Antworten
ich hoffe ihr blickt bei diesem Fall durch.
Angenommen A und B befinden sich in einer festen Beziehung. A überweist B sagen wir mal einen Betrag von 10000€ da beide sehr gerne Reisen und A gerne möchte, dass auf der Kreditkarte von B ein Puffer vorhanden ist, dass wenn es zu Problemen kommen sollte, etwas mehr Sicherheit gegeben ist.
A überweist also in 2 Überweisungen je 5000€ mit dem Verwendungszweck „Urlaub“
A und B heiraten später und wie es nun leider oft vorkommt, kommt es zur Trennung und in der Zukunft dann wohl auch zur Scheidung.
Das Geld wurde also schon vor der Ehe als Puffer überwiesen.
Person A bittet nun Person B um die Rückzahlung der 10000€, Person B weigert sich nun und behauptet, es sei eine Schenkung.
Hat Person A irgendwie eine Chance an das Geld zu kommen, oder kann Person B einfach behaupten es sei eine Schenkung gewesen und das Geld einfach so behalten?
B kann so ziemlich alles behaupten, z.B. auch dass es für einen oder mehrere Urlaube ausgegeben worden bzw. dafür gedacht gewesen ist. Würde dann angesichts des Buchungstextes auch sehr plausibel klingen. A muss hier beweisen, dass es nur ein Puffer bzw. überhaupt unter irgendeinen Vorbehalt/Bedingung zur Rückzahlung überwiesen worden ist. Dürfte also ziemlich dünnes Eis sein, worauf man sich da begeben würde.
Wenn Person A eine Chance hat, wie soll er dann vorgehen?
Wie es auch immer ausgeht, es sollte unter Lebenserfahrung verbucht werden.
B kann so ziemlich alles behaupten, z.B. auch dass es für
einen oder mehrere Urlaube ausgegeben worden bzw. dafür
gedacht gewesen ist. Würde dann angesichts des Buchungstextes
auch sehr plausibel klingen. A muss hier beweisen, dass es nur
ein Puffer bzw. überhaupt unter irgendeinen
Vorbehalt/Bedingung zur Rückzahlung überwiesen worden ist.
Dürfte also ziemlich dünnes Eis sein, worauf man sich da
begeben würde.
Würde also auch nichts ändern, wenn A beweisen könnte, dass das Geld bis zum Zeitpunkt der Trennung nicht angerührt auf dem Konto von B lag? Also der volle Betrag noch zur Verfügung steht?
das kann natürlich ein indiz für eine schenkung sein. darüber hinaus sind indizien, die einkommensverhältnisse zu der zeit. vllt hat man auch einen zeugen, dem man den zweck der überweisung damals erzählt hat etc.
in einer nicht-ehelichen beziehung (vllt. bestand sie erst kurz) bei einer überweisung von 10.000€ von einer schenkung auszugehen (und ich unterstelle, dass die beiden nicht millionäre sind und in ihren kreisen solche geldgeschenke üblich sind) ist -ohne weitere anhaltspunkte- nicht sehr überzeugend.
daher würde sich eher die empfängerin bei der behauptung, es handle sich um eine schenkung auf „ziemlich dünnes eis begeben“.
Würde also auch nichts ändern, wenn A beweisen könnte, dass das Geld bis zum Zeitpunkt der Trennung nicht angerührt auf dem Konto von B lag? Also der volle Betrag noch zur Verfügung steht?
Nein. Ob ich meinen Urlaub vom Sparbuch oder vom Girokonto bezhale ist vollkommen Bockwurst. Genauso kann das nun B behaupten.
Es müsste von A schon bewiesen werden, dass es ein Darlehen war. Der Überweisungstext dabei regelmäßig das größte Problem bzw. ein gefundenes Fressen für B darstellen. B hat es eben für einen Urlaub geschenkt bekommen.