Hallo!
Du kennst ihn persönlich? Mit Kennen meine ich das reale Leben, kein Bildschirm, kein Smartphone, keine Facebook-„Freunde“ o. ä., Ist inzwischen schwierig, zu beschreiben, was gemeint ist. Nochmal: Du konntest den Menschen (nicht sein Bild auf einem Display) anfassen und mit Wohnung ist nichts Virtuelles gemeint, sondern etwas mit Türdrücker zum Anfassen und wenn man mit dem Ellenbogen dranstößt, tut’s weh.
Die Unterscheidung von Realität und der Scheinwelt mit Zugang übers Smartphone ist entscheidend, weil davon abhängt, ob Du Dein Geld auf dem Konto Lehrgeld buchen und abschreiben musst oder ob es Chancen gibt, das Geld zurück zu bekommen.
Per Western Union verschicktes Geld hört sich für Dich ungünstig an. Das macht man nur, wenn man den Empfänger persönlich kennt und seine ladungsfähige Adresse hat (damit ist kein Facebook-Account gemeint). In allen anderen Konstellationen ist das Geld einfach nur futsch.
Kannst Du machen, sofern es sich um eine Straftat handelt. Die Unfähigkeit, geliehenes Geld zurückzuzahlen, ist noch keine Straftat, lässt sich nur zivilrechtlich verfolgen. Wenn der Geldempfänger von vornherein im Schilde führte, das Geld einfach zu behalten oder von vornherein wusste oder wissen musste, nicht zurückzahlen zu können, läge eine Straftat vor. Allerdings hat deren Verfolgung nur bei klarer Trennung von virtuellen Spielchen und realem Leben Aussicht auf Erfolg. Aber zu diesem entscheidenden Punkt äußerst Du Dich nur unklar und schreibst:
Manno, das ist Hühnerkacke!
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde Deine Naivität ausgenutzt, um Dich zu betrügen. Das Geld ist weg. Den Weg zur Polizei kannst Du Dir schenken. Wäre nur schade um die Zeit, um die Fahrkarte/das Benzin/die abgenutzten Sohlen.
Nach meinem Eindruck gibt es mittlerweile eine ganze Generation aus Smartphone-Daddlern, die sich so weit in den virtuellen Welten verloren haben, dass sie Freunde von Facebook-Freunden nicht mehr unterscheiden können und den Kontakt zur realen Welt verloren haben.
Gruß
Wolfgang