Ist es eine Straftat geliehens Geld nicht zurück zu zahlen ?

Hallo
Ich habe vor knapp 2 Monaten jemanden 500€ per Western Union überwiesen ( er arbeitet in Ghana und ist dort beklaut worden , angeblich ) ein Paar Tage später wollte er es mir zurück bezahlen wenn er wieder in Deutschland ist , das hat er nicht gemacht und auf Mails usw reagiert er nicht mehr . meine Frage ist halt ob es eine Straftat ist geliehenes Geld nicht mehr zurück zu zahlen ( ist ja Privat geliehenes Geld) ? wenn ja würde ich gerne ne Strafanzeige stellen
Wie gesagt er arbeitet dort nur , Leben tut er in Deutschland

Gruss Wolfgang

Kennst Du ihn persönlich? Warum triffst Du ihn nicht einfach und fragst nochmal nach?

Beatrix

ja kenne ihn , aber wie oben schon erwähnt er reagiert nicht mehr , hat mich bei facebook und whats app geschmissen

Willkommen in Club



Ich bekam auch schon mal eine angebliche Mail von einem Bekannten, der im Urlaub in not geraten sei und dringend Geld brauchte, natürlich hat er die nie geschickt. Anzeige wegen Betrug ist natürlich möglich, erfahrungsgemäß aber sinnlos.

moin moin,

mit „persönlich“ kennen meinte @Beabel ob du ihn von Angesicht zu Angesicht kennst. Also ob du schon mal mit ihm im selben Raum warst oder so.
Fratzebuch und Whatsapp zählt dabei nicht :grimacing:

Wenn nicht, dann buch dein Geld unter Lebenserfahrung ab und mach einen Haken bei Dummheit.
Im Übrigen ist die „Ghana-Masche“ mit Geldüberweisung per Western-Union sowas von alt…

kopfschüttelnde Grüße

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ggf. Eingehungsbetrug

Es wäre Betrug, wenn man nachweisen kann, dass der Empfänger niemals die Absicht hatte, das Geld zurückzuzahlen. oder bereits wusste, dass er es nicht zurückzahlen kann.
Der Nachweis ist vermutlich kaum möglich.
Die Schulden, die dein Bekannte nun bei dir hat, interessieren also keinen Staatsanwalt.
Es bleiben die Möglichkeiten des Zivilrechts.
Also Mahnung mit Fristsetzung, dann das gerichtliche Mahnverfahren.

Mal ne Frage:
Die Person ist dir auch persönlich bekannt?
Du bist 100% sicher, dass es diese, dir persönlich (von Angesicht zu Angesicht) bekannte Person auch das Geld verlangt hatte?

Weil:
Das Ganze hört sich nach einem normalen Betrug an. Profil und Name könnnen frei erfunden oder „gekapert“ sein.
Das Geld kann sonstwo sein. Keine Sorge, es ist nicht weg. Es gehört jetzt halt jemand anderem…

Naivität ist zwar keine Straftat, aber gestraft ist man damit trotzdem, wie man sieht.

Was soll der Kommentar in Klammern? „privat“ und „Straftat“ schließen sich doch nicht aus! Das Gros aller Straftaten dürfte sich zwischen Privatleuten abspielen.

Anzeige erstatten kannst du auch, ohne zu wissen, ob es eine Straftat ist. Aber ob was dabei rauskommt…?
Dass sich der „Bekannte“ nicht mehr meldet und jede Kontaktaufnahme deinerseits ignoriert, ist immerhin ein Indiz dafür, dass er nie die Absicht hatte, das Geld zurückzuzahlen, was Voraussetzung für Betrug wäre.

Gruß,

Kannitverstan

Oh je. Eine Variante der ‚Nigeria Connection‘. Wie alt bist Du, dass Du auf eine derart blöde Masche noch reinfällst? Vergiss es, das Geld siehst Du im Leben nicht wieder!

Wer’s glaubt, wird seelig…
Gruß
anf

Hallo!

Du kennst ihn persönlich? Mit Kennen meine ich das reale Leben, kein Bildschirm, kein Smartphone, keine Facebook-„Freunde“ o. ä., Ist inzwischen schwierig, zu beschreiben, was gemeint ist. Nochmal: Du konntest den Menschen (nicht sein Bild auf einem Display) anfassen und mit Wohnung ist nichts Virtuelles gemeint, sondern etwas mit Türdrücker zum Anfassen und wenn man mit dem Ellenbogen dranstößt, tut’s weh.

Die Unterscheidung von Realität und der Scheinwelt mit Zugang übers Smartphone ist entscheidend, weil davon abhängt, ob Du Dein Geld auf dem Konto Lehrgeld buchen und abschreiben musst oder ob es Chancen gibt, das Geld zurück zu bekommen.

Per Western Union verschicktes Geld hört sich für Dich ungünstig an. Das macht man nur, wenn man den Empfänger persönlich kennt und seine ladungsfähige Adresse hat (damit ist kein Facebook-Account gemeint). In allen anderen Konstellationen ist das Geld einfach nur futsch.

Kannst Du machen, sofern es sich um eine Straftat handelt. Die Unfähigkeit, geliehenes Geld zurückzuzahlen, ist noch keine Straftat, lässt sich nur zivilrechtlich verfolgen. Wenn der Geldempfänger von vornherein im Schilde führte, das Geld einfach zu behalten oder von vornherein wusste oder wissen musste, nicht zurückzahlen zu können, läge eine Straftat vor. Allerdings hat deren Verfolgung nur bei klarer Trennung von virtuellen Spielchen und realem Leben Aussicht auf Erfolg. Aber zu diesem entscheidenden Punkt äußerst Du Dich nur unklar und schreibst:

Manno, das ist Hühnerkacke!

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde Deine Naivität ausgenutzt, um Dich zu betrügen. Das Geld ist weg. Den Weg zur Polizei kannst Du Dir schenken. Wäre nur schade um die Zeit, um die Fahrkarte/das Benzin/die abgenutzten Sohlen.

Nach meinem Eindruck gibt es mittlerweile eine ganze Generation aus Smartphone-Daddlern, die sich so weit in den virtuellen Welten verloren haben, dass sie Freunde von Facebook-Freunden nicht mehr unterscheiden können und den Kontakt zur realen Welt verloren haben.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Ich kenne ihn persöhnlich und hatte auch viel persöhnlichen Kontakt mit ihm , das mit Western Union war halt die schnellste Möglichkeit ihn in Ghana schnell zu helfen , mir kommt es eigentlich nicht so auf das Geld an sondern mehr das man sowas mit mir nicht machen kann , und ne Strafanzeige ist schon mal ein Weg ihn etwas Ärger zu machen , es kann ja nicht sein das man so ungeschoren wegkommen kann oder ?? ich werde es einfach mal probieren Morgen eine Anzeige zu erstatten , oder zum Anwalt um irgendwie ein Titel zu bekommen , den sein Arbeitgeber ( der ja in Deutschland ansässig ist ) wäre sicherlich nicht begeistert

Also tatsächlich schon mal von Angesicht zu Angesicht im selben Zimmer mit ihm gewesen? Hast du eine Adresse von ihm? In dem Fall wäre der gegebene Schritt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Betrug ist nach dem entsprechenden StGB-Paragraphen
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das mußt du ihm erst mal nachweisen…

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Ja ich kenne ihn von Angesicht zu Angesicht :smiley: wir waren ganz gute Bekannte nicht mehr und nicht weniger , das mit dem Mahnverfahren kann man das einfach so beim Amtsgericht beantragen ?? ( achja seine Adresse habe ich auch )

Das ist zentralisiert bei einem Amtsgericht pro Bundesland, kann man online ausfüllen, dann ausdrucken und per Post an das betreffende Gericht schicken
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8725118-1505928513044&Command=start

Wenn das unwidersprochen bleibt kann man einen Vollstreckungsbescheid erwirken und zwei Wochen später den Gerichtsvollzieher losschicken.

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Ok danke dir , ich werde mich mal durch diesen Antrag durchwuseln :smiley: , nochmnal Danke für deine tolle Hilfe

Gruss Wolfgang

Was hindert Dich daran ihn schriftlich ( das heißt Brief, Einschreiben)aufzufordern den Betrag innerhalb einer kurzen Frist zurückzuzahlen.
Verstreicht die Frist beantragst Du den Mahnbescheid.

Wenn es wirklich so ist, dass Du die Person persönlich kennst, sogar seinen Arbeitgeber, dann ist die Rückforderung doch nicht absehbar aussichtslos.

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habe ich schon gemacht , vor knapp 3 Wochen… auch keine Reaktion