Ich möchte wissen ob ich ein Butterfly (Balisong) als Sammlerstück besitzen darf auch wenn die Klinge breiter ist als 1cm und länger als 4.1cm ohne dass ich eine spezielle Bewilligung beantrage.
Ich möchte wissen ob ich ein Butterfly (Balisong) als
Sammlerstück besitzen darf auch wenn die Klinge breiter ist
als 1cm und länger als 4.1cm ohne dass ich eine spezielle
Bewilligung beantrage.
Und ich möchte wissen, warum du das nicht einfach die Polizei fragst. Oder nicht FAQ:1129 liest.
Gruß
smalbop
Und ich möchte wissen, warum du das nicht einfach die Polizei
fragst.
Wegen der Risiken und Nebenwirkungen vielleicht?
Ich möchte wissen ob ich ein Butterfly (Balisong) als
Sammlerstück besitzen darf auch wenn die Klinge breiter ist
als 1cm und länger als 4.1cm ohne dass ich eine spezielle
Bewilligung beantrage.
Logisch. Solange man es als Sammlerstück deklariert, darf man auch ein G3 Sturmgewehr, eine Uzis, eine FlaK 18 und einen Leopard 3 Panzer ohne Genehmigung besitzen.
Man muss es nur entsprechend deklarieren.
Hallo,
Wegen der Risiken und Nebenwirkungen vielleicht?
Derzeit könnte man es aber unter Nutzung der Amnestieregelung straffrei abgeben. Wenn bei der Abgabe festgestellt würde, daß es gar keine Waffe im Sinne des Waffenrechts ist, könnte man es ja wieder mitnehmen.
Cu Rene