Ist es erlaubt ein Pfefferspray zu besitzen und zu benutzen?

Ist das in Deutschland gesetzlich erlaubt, oder ist das ein ungemeldeter Waffenbesitz?

Hey,

schau doch mal hier, da hast Du eine Antwort direkt mit juristischem Background :slight_smile:

Gruß D-T

Hallo,

leider macht der Text in dem Link ein paar schwere Fehler.

Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum, diese Substanz ist nicht zugelassen, dieser Sprays tragen niemals eine PTB Kennzeichung.

Erst weiter untem im Text, der zwar mit „Pfefferspray“ betitelt ist, sich aber mit Reizstoffsprühgeräten ALLGEMEIN befasst, wird das erklärt.

Hallo,

Pfefferspray enthält die Chemikalie Oleoresin Capsicum. Das ist ein ziemlich heftiger Wirkstoff und „Extrakt aus scharfen Paprikaschoten“ ist doch sehr verharmlosend.

Dieser Stoff ist in D nicht als Reizstoff zugelassen. Er darf nicht zum Zweck der Verteidigung gegen Menschen geführt werden. Das wäre dann eine verbotene Waffe.

Und genau aus diesem Grund wird das Zeug als „Tierabwehrspray“ verkauft. Das darf man führen.

Konkret gilt:
Wenn man Pfefferspray mit sich führt, dann sollte man beachten, dass man dies nur wegen der Angst vor Hundeattacken (ggf. auch Bärenattacken, sollte man aber in D eher nicht erwarten) mit sich trägt.
In Versammlungen und auf dem Weg dort hin ist das Führen von Pfefferspray eine Straftat nach §27 Versammlungsgesetz.
Wenn man angegriffen wird und sich berechtigt wehren möchte, kann es natürlich vorkommen, dass man sich an das Tierabwehrspray in der Hosentasche erinnert und in Ermangelung anderer, besser geeignter Mittel zur Verteidigung dieses Spray benutzt. Das wäre ein straffreier Missbrauch des Tierabwehrsprays.

…fuer Erwachsene..

Die folgenden Kommentare bekam ein Kollege - in meinem Beisein- zu dem Zeug im FRA-Bahnhofsviertel und auch in der Reihenfolge

  1. Das ist das schärfste Zeug, was wir haben, mit den anderen Varianten können Sie nichts reissen …
  2. Wenn Sie damit einen ansprühen, sagen Sie, Sie hätten das Zeug nur wegen der Tiere dabei gehabt und es rein zufällig benutzt …
  3. Das Zeug können wir empfehlen, das wird von den einheimischen Zuhältern auch immer gekauft … (wobei sich bei den Zuhältern natürlich die Frage stellt, welche Seite hier die tierische ist)

Wie von @X_Strom auch geschrieben, ist das Führen von Pfefferspray erlaubt, mit dem Ziel sich vor Tiere wie zum Beispiel Hunden, zu schützen.

Wenn das Ziel das Abwehren von Angriffen, die von Menschen aus gehen, sein sollte, ist es verboten.

Das Pfefferspray muss auch als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Ist es nicht gekennzeichnet, stellt es rechtlich gesehen eine Waffe dar und darf nicht in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden.
Führt man es dennoch, stellt es ein Verstoß gegen das Waffengesetzt dar, welches dann eine Ordnungswidirgkeitenanzeige nach sich zieht.