Ist es erlaubt eine rote Ampel zu umfahren?

Hallo liebe Experten,

(bevor man sich die Frage durchließt kann man sich auch gleich die Skizze anschauen, das erspart evtl. Zeit) Link:
http://www.bilder-hochladen.net/files/gbdf-3-jpg.html

angenommen man fährt auf einer Str. Man kommt an eine Kreuzung mit einer Ampel die gerade auf rot geschaltet ist. Damit man nicht an der Ampel warten muss biegt man rechts ab. Das rechtsabbiegen ist ohne Ampel möglich. Hierfür gibt es eine kleine extra Rechtsabbiegerstraße (weiss leider nicht wie man so eine Straße nur zum rechtsabbiegen nennt).

Am Ende dieser kleinen Rechtsabbiegerstr. biegt man dann links ab. Man kommt auf die Kreuzung ander man eigentlich hätte warten müssen und biegt dort rechts ab. somit kommt man wieder auf die urpsrüngliche Straße. Man hat also die rote Ampel umfahren.

Wäre das denn erlaubt?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Markus

Normalerweise sind diese Rechtsabbiegerspuren auch Rechtsabbiegerspuren, d. h. man kann und soll da nur nach rechts abbiegen…

Hallo Markus,

du bist bestimmt Taxi-Fahrer,weil sowas machen nur Junge Leute oder Taxifahrer.

Hast du das in der Fahrschule gelernt?

Verboten ist es nicht,glaub ich.

Gruß aus Hamburg
Mücke
Der,der Zeit hat.

sehe das ähnlich wie mein vorredner
allerdings weiß ich nicht wie die beschilderung der rechtsabiegerspur aussieht normallerweise steht da ja ein zwangspfeil der nach rechts zeigt
sollte soetwas da nicht stehen sollte diesen vorgang eigentlich nichts im weg stehen

Hi,

ein klares schlichtes nein.

So ein umfahren einer Ampel zählt genauso als Rotlichtverstoß als wenn Du über die rote Ampel gefahren wärst. Es wird der Schutzbereich der Ampel nicht verlassen deshalb ist es ein Rotlichtverstoß.

Mal was von einer Tankstelle, wie es erlaubt wäre, und wie es verboten ist

Wer vor einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage auf ein Tankstellengrundstück abbiegt, um zu tanken, unmittelbar darauf aber feststellt, daß die Tankstelle geschlossen ist, und bei andauerndem Rotlicht hinter der Ampelanlage wieder auf die ursprünglich benutzte Straße auffährt, begeht keinen Rotlichtverstoß.

Das gilt allerdings nicht, wenn ein Verkehrsteilnehmer die Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage gezielt umfährt, um bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einzufahren. Wer sich so verhält, verstösst gegen § 37 Abs.2 Nr.1 S.7 StVO.
BayObLG, 2 OB OWI 399/93:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht16.php

Q-Gruß

Hi superseven,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Eine Beschilderung meine ich ist nicht dort ABER auf der kreuzenden Str. (also die die grün hat) Ist glaub ich vor der Ampel eine durchgezogene Linie. Man muss also einen durchgezogenen Linie überfahren wenn man links abbiegt um zur grünen Ampel zu gelangen.

Aber ich werd heut nochmal genau nachsehen wie es dort aussieht.

Hi Mücke,

Der,der Zeit hat.

Genau da liegt das Problem :smile:

Gruß

Hi,

ein klares schlichtes nein.

vielen Dank für die ausführliche Antwort

Wenn ich das richtig Verstanden habe wäre der Schutzbereich der Ampel hier die komplette Kreuzung. Also auch die Straße die grün hat gehört dazu.

Irgendwo macht diese Entscheidung auch durchaus Sinn.

Also vielen Dank nochmal

Gruß
Markus

Wenn ich das richtig Verstanden habe wäre der Schutzbereich
der Ampel hier die komplette Kreuzung. Also auch die Straße
die grün hat gehört dazu.

Hi,

richtig.

Q-Gruß