In Deutschland darf man mit einem frei verkäuflichen Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück nur schießen, wenn man sicherstellen kann, dass die Geschosse dieses nicht verlassen können - was z. B. im Garten kaum zu gewährleisten ist.
Wie verhält es ich in der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses? Die Geschosse können hier definitiv nicht nach außen gelangen und das Grundstück verlassen. Die Auffahrt und „Wendefläche“ zählen zum Gemeinschaftseigentum, die einzelnen Stellplätze gehören den Wohnungseigentümern.
Darf man hier von seinem eigenen Stellplatz aus auf eine im Gemeinschaftseigentum aufgestellte Zielscheibe schießen? Oder gelten die anderen Stellplätze (und ggf. sogar die Fläche im Gemeinschaftseigentum) als „fremdes Grundstück“, auf das die Geschosse keinesfalls gelangen können dürfen?
Falls die Stellplätze der anderen Eigentümer als „eigenes Grundstück“ gelten: Ist das Schießen erlaubt, wenn alle anderen Eigentümer nichts dagegen haben oder wäre es trotz Zustimmung verboten?