Ist es für ein Ehepaar möglich, bei der Steuererklärung jählich zwischen gemeinsam und getrennt vera

Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2009. Nun möchte ich wissen, ob wir als Ehepaar gemeinsam oder getrennt veranlagt werden oder ob einem die Entscheidung jedes Jahr frei steht.

Hallo Robin,

tatsächlich darfst Du jedes Jahr neu wählen. Du mußt nur den Antrag ensprechend stellen.
Ich gehe davon aus, daß Du das vor Abgabe der Steuererklärung durchrechnest!!

Viel Erfolg und viele Grüße
Andrea

Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2009. Nun
möchte ich wissen, ob wir als Ehepaar gemeinsam oder getrennt
veranlagt werden oder ob einem die Entscheidung jedes Jahr
frei steht.

Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2009. Nun
möchte ich wissen, ob wir als Ehepaar gemeinsam oder getrennt
veranlagt werden oder ob einem die Entscheidung jedes Jahr
frei steht.

Hallo Robin,
es steht jedem Ehepaar jedes Jahr frei wie es sich veranlagen läßt. Wird jedoch nichts anderes gewählt folgt die Zusammenveranlagung. Diese Entscheidung sollte man immer erst treffen, wenn man alles erfaßt und durch gerechnet hat. Die meisten Einkommensteuerprogramme machen das problemlos.

Viele Grüße aus Berlin

guten Abend,

die Wahl zwischen getrennter und Zusammenveranlagung hat man jedes Jahrs aufs Neue.

Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2009. Nun
möchte ich wissen, ob wir als Ehepaar gemeinsam oder getrennt
veranlagt werden oder ob einem die Entscheidung jedes Jahr
frei steht.

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Hallo,
meines Erachtens koennen Sie z.B. von der gemeinsamen Veranlagung in 2008 auf eine getrennte Veranlagung in 2009 wechseln und ggfls. spaeter wieder auf die gemeinsame V… Da sich die Einkunftsarten - und hoehen der Ehepartner von Jahr zu Jahr aendern koennen besteht m.E. jedes Jahr das Wahlrecht der Veranlagung welches gutes Steuerprogramme auch immer vergleichend gegenueberstellen.

Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2009. Nun
möchte ich wissen, ob wir als Ehepaar gemeinsam oder getrennt
veranlagt werden oder ob einem die Entscheidung jedes Jahr
frei steht.


Ich bin kein Expert, und ich nutze immer Berater der macht für mich die Einkommensteuererklärung.
Deshalb könne ich nicht weiterhelfen.

Gruß
Bürgerin

Ehepaare, die zusammen leben (also die Ehe auch faktisch besteht) haben das sogenannte Ehegattenwahlrecht:

* Zusammenveranlagung (= Ehegattensplittingtarif): Dies ist die am häufigsten vorkommende Form der Veranlagung von Ehegatten. Hier entscheiden sich sowohl Ehemann wie auch Ehefrau dafür eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Entscheidung beider Ehegatten zum Ehegattensplittingtarif wird vom Finanzamt auch vermutet, wenn sich beide Ehegatten zum Ehegattenwahlrecht nicht äußern. Bei dieser Form der Veranlagung werden sämtliche Einkünfte des Ehemannes und der Ehefrau zu einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen zusammengerechnet und mit dem halben Steuersatz versteuert. Die Steuerersparnis beider Ehegatten ist bei dieser Form der Veranlagung umso höher, je mehr der eine Ehegatte im Vergleich zum anderen Ehegatten verdient (also je höher die Differenz des zu versteuernden Einkommens zwischen dem Ehemann und der Ehefrau wäre). Das Steuergeheimnis gilt hier nicht zwischen Ehemann und Ehefrau, d.h. jeder der beiden Ehegatten hat gegenüber dem Finanzamt ein Auskunftsrecht über die Verhältnisse des anderen Ehegatten, was die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen angeht. Somit wird ein gemeinsamer Einkommensteuerbescheid an beide Ehegatten bekanntgegeben, aus dem die Besteuerungsgrundlagen beider Eheleute ersichtlich sind. Der Ehemann und die Ehefrau haften beide gegenüber dem Finanzamt für die Zahlung des vollen zu zahlenden Steuerbetrages, welcher sich aus dem gemeinsamen Steuerbescheid ergibt. Gegen beide Ehegatten darf das Finanzamt den vollen Steuerbetrag eintreiben, sollte die Zahlung des Steuerbetrages nicht fristgemäß auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein.

* Getrennte Veranlagung: Hier entscheidet sich entweder der Ehemann oder die Ehefrau oder beide Ehegatten dafür vom Ehepartner getrennt veranlagt zu werden. Bei dieser Form der Veranlagung werden die Einkünfte des Ehemannes und der Ehefrau jeweils getrennt voneinander zusammengerechnet und mit dem Singletarif (= vollen Steuersatz) versteuert. Rechnet man die Steuer des Ehemannes und der Ehefrau zusammen ergibt sich von der zu zahlenden Einkommensteuer der gleiche Betrag, wie bei der Zusammenveranlagung, wenn Ehemann und Ehefrau betragsmäßig das gleiche zu versteuernde Einkommen haben. Zwischen Ehemann und Ehefrau gilt hier das Steuergeheimnis, d.h. ein Ehegatte hat gegenüber dem Finanzamt nur ein Auskunftsrecht über die eigenen Besteuerungsgrundlagen, nicht aber über die Besteuerungsgrundlagen des anderen Ehegatten. Folglich erhalten Ehemann und Ehefrau jeweils getrennt voneinander einen eigenen Einkommensteuerbescheid. Ehemann und Ehefrau müssen dem Finanzamt gegenüber nur die eigene Einkommensteuerschuld bezahlen und haften nicht für die Steuerschuld ihres Ehegatten.

* besondere Veranlagung: Diese Form der Veranlagung gilt nur für das Jahr, in dem die Ehe geschlossen wurde. Diese Form der Veranlagung muss von beiden Ehepartnern gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, damit dieses Wahlrecht wirksam wird. Es bewirkt, dass Ehemann und Ehefrau im Jahr der Eheschließung so behandelt werden, als wäre kein Ehe geschlossen worden.

Die besondere Veranlagung kann wie gesagt nur für das Jahr der Eheschließung beantragt werden. Die Zusammenveranlagung und die Getrennte Veranlagung kann für jeden beliebigen Veranlagungszeitraum beantragt werden. Entsprechende Anträge können über den Mantelbogen des Einkommensteuerformulars für jeden Veranlagungszeitraum neu und vollkommend beliebig jedes Jahr neu gestellt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Grüße
Neon