Ist es Gesetz eine histologische Untersuchung zu machen?

Wenn ein Arzt einem Patienten etwas vom oder aus dem Körper schneidet (z.B. Warze, Muttermal, etc) sollte er das Präparat zur Diagnosesicherung histologisch untersuchen lassen. Gibt es dazu auch einegesetzliche Verpflichtung und wenn ja, wo steht dieses Gesetz?

Guten Abend!

Ist ja eigentlich eher ne Rechtsfrage. Egal, ich hab von beidem keine Ahnung, ich halte es nur für äußerst unwahrscheinlich, dass für jede Warze eine histologische Untersuchung vorgeschrieben sein sollte. Ich gehe vielmehr davon aus, dass dem Arzt soviel Ahnung zugetraut wird, dass er das nach eigenem Ermessen zum Wohle der Klarheit macht, wenn er es für sinnvoll hält.

Verpflichtungen bei Ärzten gibt es eher bei Schussverletzungen und bestimmten Krankheiten, die bspw. aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr meldepflichtig sind.

IANAL IANAD

Gruß

Der Arzt selbst entscheidet über eine seiner Meinung nach notwendige Therapie und alle damit verbundenen Untersuchungen. Je nach seiner Erfahrung und Art der Erkrankung kann er Diagnosen ohne Laboruntersuchungen stellen. Es gibt kein diesbezügliches Gesetz.

Beatrix

Danke für die Antwort